Im Schadensfall sollte der Pflegedienst den Schaden unverzüglich der Versicherung melden, alle relevanten Informationen und Dokumentationen bereitstellen und den Anweisungen der Versicherung folgen. Eine genaue Dokumentation des Vorfalls und der entstandenen Schäden ist wichtig. Wenn Sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung der Bezirksdirektion Binner verfügen, freuen wir uns darauf Sie persönlich betreuen zu können und Ihnen bei der Schadensmeldung und – abwicklung persönlich zur Seite zu stehen.