Betriebshaftpflicht für Haushaltsauflösungs- und Entrümpelungsunternehmen

Betriebshaftpflicht für Entrümpler

Wer im Bereich Entrümpelung und Haushaltsauflösung arbeitet, trägt viel Verantwortung – nicht nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten, sondern auch für mögliche Schäden, die währenddessen entstehen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Continentale Versicherungen von Thomas Binner

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Darum die Betriebshaftpflichtversicherung für Entrümpelungsunternehmen

Die Tätigkeit im Bereich Entrümpelung und Haushaltsauflösung ist mit vielfältigen Risiken verbunden. Ob es sich um das Räumen einer Wohnung, die Auflösung eines Haushalts nach einem Todesfall oder die Beräumung gewerblicher Objekte handelt – in jedem Einsatzbereich kann es zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen. Besonders dann, wenn in fremden Immobilien gearbeitet wird oder wertvolles Eigentum bewegt wird, ist das Schadensrisiko hoch.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet hier umfassenden Schutz. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. So wird nicht nur das finanzielle Risiko abgesichert, sondern auch die rechtliche Auseinandersetzung im Schadensfall übernommen.

Gern informieren wir Sie im persönlichen Gespräch darüber, worauf es bei einer guten Betriebshaftpflicht in Ihrem individuellen Fall ankommt. Und zwar völlig unverbindlich und kostenlos.

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Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Das bietet die Betriebshaftpflicht für Betriebe im Bereich Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen

Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen

Bei der Entrümpelung kann schnell etwas zu Bruch gehen – etwa ein beschädigter Fußboden oder ein versehentlich entsorgter Gegenstand mit hohem Wert. In solchen Fällen drohen Schadensersatzforderungen in beträchtlicher Höhe. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten und bewahrt das Unternehmen vor finanziellen Belastungen. So bleibt der Schaden nicht am Betrieb hängen.

Absicherung bei Personenschäden

Ein Kunde oder Hausbewohner kann auf nassem Boden ausrutschen oder über Werkzeug stolpern. Bei einem Personenschaden sind nicht nur Behandlungskosten, sondern auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall möglich. Ohne Versicherung können diese Summen schnell existenzbedrohend werden. Die Betriebshaftpflicht schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle.

Professioneller Auftritt gegenüber Auftraggebern

Seriöse Auftraggeber erwarten von Dienstleistern eine bestehende Haftpflichtversicherung. Vor allem öffentliche Stellen und große Wohnungsunternehmen verlangen oft einen Nachweis schon vor Vertragsabschluss. Wer abgesichert ist, zeigt Verlässlichkeit und Professionalität. Das schafft Vertrauen und kann den Ausschlag bei der Auftragsvergabe geben.

Rechtsschutzfunktion inklusive

Die Versicherung prüft jede Schadensmeldung genau und entscheidet, ob die Forderung berechtigt ist. Unbegründete Ansprüche werden auf Kosten der Versicherung abgewehrt – notfalls auch vor Gericht. Das entlastet den Unternehmer und spart zusätzliche Anwaltskosten. So schützt die Betriebshaftpflicht nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich.

Absicherung von Mitarbeitern und Helfern

In der Praxis arbeiten viele Entrümpler nicht allein, sondern mit festen oder freien Mitarbeitern. Wenn einer dieser Helfer versehentlich einen Schaden verursacht, haftet in der Regel der Betrieb. Die Betriebshaftpflichtversicherung greift auch in solchen Fällen. Das bietet Sicherheit für alle Beteiligten – und schützt vor teuren Missverständnissen.

Existenzsicherung im Ernstfall

Ein größerer Schaden kann schnell mehrere Tausend Euro kosten – besonders, wenn Gebäude oder Gesundheit Dritter betroffen sind. Ohne Versicherung muss der Betrieb selbst dafür aufkommen, was im schlimmsten Fall die Geschäftsaufgabe bedeutet. Die Betriebshaftpflicht fängt diese Risiken ab und schafft Planungssicherheit. Sie ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil für jedes seriöse Unternehmen.

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10 Beispiele für Schäden, die eine Betriebshaftpflicht für Entrümpelungsdienste ausmacht

Sachschaden am Eigentum Dritter

Beim Tragen eines schweren Schranks stößt ein Mitarbeiter gegen die frisch gestrichene Wand im Treppenhaus und hinterlässt eine tiefe Delle im Putz. Solche Schäden an fremdem Eigentum – etwa Wänden, Türen, Böden oder Möbeln – kommen im Arbeitsalltag regelmäßig vor. Die Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung können je nach Schadenhöhe erheblich sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten und schützt so vor finanziellen Belastungen.

Betriebshaftpflicht für Haushaltsauflösungs- und Entrümpelungsunternehmen schützt bei Sachschaden

Personenschaden durch Unachtsamkeit

Ein Bewohner betritt den Arbeitsbereich, stolpert über ein Verlängerungskabel und verletzt sich am Knie. Ein Personenschaden kann neben Arzt- und Krankenhauskosten auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach sich ziehen. Die Haftung liegt beim Betrieb, wenn keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Die Betriebshaftpflicht deckt solche Fälle umfassend ab.

Betriebshaftpflicht für Haushaltsauflösungs- und Entrümpelungsunternehmen schützt bei Personenschaden

Beschädigung von Mietsachen

Während einer Haushaltsauflösung zerkratzt ein Mitarbeiter versehentlich den Parkettboden in einer gemieteten Wohnung. Gerade bei Arbeiten in fremden Objekten sind Beschädigungen an Mietsachen keine Seltenheit. Der Eigentümer kann den Schaden in voller Höhe geltend machen. Eine gute Betriebshaftpflicht enthält eine Klausel zur Absicherung von gemieteten Räumen.

Betriebshaftpflicht für Haushaltsauflösungs- und Entrümpelungsunternehmen schützt bei Sachschaden

Verlust oder irrtümliche Entsorgung von Eigentum

Ein Karton mit persönlichen Unterlagen wird versehentlich mit Sperrmüll entsorgt, obwohl er nicht dafür vorgesehen war. Solche Verwechslungen passieren schnell – vor allem, wenn der Überblick über den Hausrat schwer fällt. Der betroffene Kunde kann Schadensersatz fordern, insbesondere bei wichtigen Dokumenten oder Wertsachen. Die Betriebshaftpflichtversicherung springt auch hier ein.

Betriebshaftpflicht Entrümpelung und Haushaltsauflösung

Schäden durch Hilfskräfte oder Subunternehmer

Ein kurzfristig eingesetzter Helfer beschädigt beim Möbeltransport das Glasgeländer im Hausflur. Auch wenn der Unternehmer nicht selbst beteiligt ist, haftet er für das Verhalten seiner eingesetzten Kräfte. Ohne Versicherung müsste er für den Schaden aufkommen. Die Betriebshaftpflicht deckt auch Schäden, die durch Mitarbeiter oder Helfer verursacht werden.

Betriebshaftpflicht Entrümpelung und Haushaltsauflösung schützt bei Sachschaden

Vermögensschaden durch verspätete Leistung

Die Entrümpelung verzögert sich, sodass ein geplanter Immobilienverkauf verschoben werden muss – dem Eigentümer entgeht dadurch ein verbindlicher Kaufvertrag. Solche sogenannten echten Vermögensschäden können auftreten, wenn durch Fehler oder Versäumnisse ein finanzieller Nachteil für den Kunden entsteht. Auch wenn kein Sach- oder Personenschaden vorliegt, kann der Betrieb haftbar gemacht werden. Eine erweiterte Betriebshaftpflicht bietet hier Schutz.

Betriebshaftpflicht Entrümpelung und Haushaltsauflösung schützt bei Vermögensschaden

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Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsunternehmen

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung in einem Haushaltsauflösungs- und Entrümpelungsservice hängen in erster Linie vom jährlichen Umsatz und der Größe des Unternehmens ab. Je höher der Umsatz und der Umfang der Einsätze, desto höher können auch die Versicherungsbeiträge ausfallen.

Durch die Wahl einer passenden Selbstbeteiligung oder den Abschluss zusätzlicher, sinnvoller Versicherungen – wie zum Beispiel einer Inhaltsversicherung für Werkzeuge, Transportmittel oder Lagerbestände – lassen sich oft weitere Einsparungen erzielen. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot, das genau auf die Anforderungen Ihres Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsbetriebs zugeschnitten ist.

Jahresumsatz des Betriebes (als Berechnungsgrundlage) 100.000 €
Selbstbeteiligung 1.000 €
Errechneter Jahresbeitrag zur Versicherung Ab 213,63 €

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Das macht eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen im Bereich Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen aus

Die Versicherung sollte speziell auf die Risiken im Bereich Entrümpelung und Haushaltsauflösung zugeschnitten sein. Dazu gehören z. B. Schäden an Gebäuden, Verlust oder falsche Entsorgung von Gegenständen, Schäden durch Helfer oder Subunternehmer sowie das Arbeiten in fremden Wohnungen oder Geschäftsräumen.

Empfohlen wird eine Mindestdeckung von:

  • 3 Mio. Euro für Personenschäden
  • 1–2 Mio. Euro für Sachschäden

Mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden
Die Summen sollten je nach Unternehmensgröße und Risikopotenzial angepasst werden.

Da Entrümpler häufig in gemieteten oder fremden Objekten arbeiten (z. B. Wohnungen, Häuser, Gewerberäume), ist es entscheidend, dass Mietsachschäden mitversichert sind – etwa beschädigte Böden, Türen oder Fenster.

Oft wird in dieser Branche mit Aushilfen oder kurzfristigen Helfern gearbeitet. Die Police sollte ausdrücklich auch Schäden durch Mitarbeiter oder nicht-fest angestellte Kräfte abdecken.

Ein häufiger Streitpunkt sind versehentlich entsorgte Gegenstände oder falsch behandelte Wertgegenstände. Diese Risiken sollten ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen enthalten sein – als Teil der Sach- oder Vermögensschadenhaftung.

Nicht jeder Betrieb benötigt das, aber wer mit Termindruck arbeitet oder gewerbliche Kunden hat, kann durch Verzögerungen oder Fehler finanzielle Schäden verursachen (z. B. bei geplatzten Verkaufsabschlüssen). Eine Betriebshaftpflicht mit erweiterter Vermögensschaden-Deckung ist hier empfehlenswert.

Wenn auch im Ausland (z. B. nahe an der Grenze) gearbeitet wird, sollte geprüft werden, ob die Police grenzüberschreitenden Versicherungsschutz bietet.

Manche Schäden zeigen sich erst Wochen oder Monate nach der eigentlichen Arbeit. Die Versicherung sollte eine angemessene Nachhaftung enthalten – idealerweise 5 Jahre oder mehr.

Am besten wählt man einen Anbieter, der Erfahrung mit handwerklich-gewerblichen Risiken hat. Ein guter Versicherer bietet auch Unterstützung bei der Schadensregulierung und prüft juristisch, ob Ansprüche berechtigt sind.

Betriebshaftpflicht für Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsunternehmen schützt

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Diese Versicherungen lohnen sich noch für Entrümpler neben der Betriebshaftpflicht

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung schützt das gesamte Inventar des Unternehmens, einschließlich Maschinen, Werkzeuge, Büroausstattung und Lagerbestände. Sie deckt Schäden durch Brand, Diebstahl, Vandalismus oder Naturereignisse ab. Besonders wichtig ist sie für Betriebe, die teure Ausstattungen wie Lkw, Regale oder Geräte für die Entrümpelung und Haushaltsauflösung nutzen. So bleibt das Unternehmen auch bei einem Schadensfall finanziell abgesichert.

Werkverkehrsversicherung

Diese Versicherung schützt das Eigentum des Unternehmens und seiner Kunden während des Transports. Sie übernimmt Schäden, die bei der Lieferung von Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsgegenständen entstehen – sei es durch Unfall, Diebstahl oder Wetterbedingungen. Besonders in der Branche, in der regelmäßig sperrige oder empfindliche Möbel und Gegenstände transportiert werden, ist diese Versicherung unerlässlich. Dadurch wird sichergestellt, dass keine unerwarteten Kosten für beschädigte oder verlorene Güter auf das Unternehmen zukommen.

Firmenrechtsschutzversicherung

Die Firmenrechtsschutzversicherung hilft, wenn rechtliche Streitigkeiten auftreten – sei es mit Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung anfallen. In der Entrümpelungsbranche kann dies etwa bei fehlerhaften Rechnungen, unberechtigten Schadensforderungen oder Konflikten mit Mietern oder Hausverwaltungen der Fall sein. Diese Versicherung schützt das Unternehmen vor hohen Kosten und ermöglicht eine schnelle und faire Klärung von rechtlichen Problemen.

Fahrzeugversicherung

Für Unternehmen, die Lkw, Transporter oder Anhänger für ihre Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsdienste nutzen, ist eine gewerbliche Fahrzeugversicherung unverzichtbar. Sie schützt sowohl vor Schäden am eigenen Fahrzeug als auch bei Unfällen, bei denen Dritte zu Schaden kommen. Die Versicherung kann um eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung erweitert werden, um auch Schäden durch Naturereignisse, Vandalismus oder Diebstahl abzudecken. Dadurch sind sowohl das Fahrzeug als auch die durchgeführten Arbeiten durch die Versicherung geschützt.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, sowohl für den Unternehmer als auch für dessen Mitarbeiter. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und, falls nötig, Invaliditätsrente oder Sterbegeld. Da die Arbeit in der Haushaltsauflösungs- und Entrümpelungsbranche körperlich anspruchsvoll und mit einigen Risiken verbunden ist, ist diese Versicherung besonders wichtig. Sie sorgt dafür, dass sowohl der Betrieb als auch die Mitarbeiter im Falle eines Unfalls abgesichert sind.

Betriebsausfallversicherung

Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Auswirkungen eines Betriebsstillstands, etwa durch Feuer-, Wasser- oder Unwetterschäden. Sie übernimmt die laufenden Betriebskosten, selbst wenn der Betrieb vorübergehend nicht arbeiten kann, und sichert somit den Fortbestand des Unternehmens. Gerade bei Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsunternehmen, die auf regelmäßige Aufträge angewiesen sind, kann ein plötzlicher Ausfall gravierende finanzielle Folgen haben. Mit dieser Versicherung bleiben Einkommensströme auch bei unvorhergesehenen Ereignissen erhalten.

Welche Arten von Entrümplern können von der Betriebshaftpflicht abgedeckt werden?

  • Haushaltsauflöser
  • Wohnungsauflöser
  • Räumungsdienst
  • Räumungsfirma
  • Entrümpelungsdienst
  • Entsorgungsdienst
  • Aufräumdienst
  • Messie-Entrümpler

  • Dienstleister für Haushaltsauflösungen
  • Spezialist für Entrümpelung
  • Fachbetrieb für Wohnungsräumung
  • Umzugs- und Räumservice
  • Ordnungsservice
  • Gebäudereiniger mit Entrümpelungsservice
Betriebshaftpflicht Entrümpler

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Baugewerbe Versicherungsexperte der Continentale

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