Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, um potenzielle Schadensersatzansprüche abzudecken. Für ambulante Pflegedienste wird oft eine Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden empfohlen. Es kann jedoch sinnvoll sein, höhere Deckungssummen in Betracht zu ziehen, abhängig von der Größe des Betriebs und dem spezifischen Risikoprofil.