Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt nicht vor Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Außerdem sind Schäden an eigenem Eigentum des Tätowierers oder Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, meist nicht abgedeckt. Es ist ratsam, ergänzende Versicherungen wie eine Unfallversicherung oder Inhaltsversicherung abzuschließen, um vollständigen Schutz zu gewährleisten.