Die BHV schützt Sie vor den finanziellen Folgen berechtigter Haftpflichtschäden, übernimmt jedoch keine reinen Vermögensschäden, die ausschließlich aus Beratung, Ratschlägen oder Empfehlungen entstehen. Ebenfalls nicht versichert sind bei der Haftpflicht Behandlungen, die Ärzten vorbehalten sind, vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden am eigenen Unternehmen. Die Haftung für solche Fälle bleibt beim Geistheiler selbst.