Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung schützt auch Ihre Mitarbeiter in Bezug auf Schäden, die durch ihre Arbeit verursacht werden, jedoch nur, wenn Dritte (z.B. Kunden oder Passanten) betroffen sind. Schäden, die Ihre Mitarbeiter selbst betreffen, wie Verletzungen während der Arbeit, sind jedoch nicht durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Für solche Fälle sollten zusätzliche Versicherungen wie eine Unfallversicherung für Mitarbeiter oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht gezogen werden.