Ja, die Reitlehrerhaftpflicht ist speziell auf freiberuflich tätige Reitlehrer, Reitpädagogen oder Reittherapeuten zugeschnitten. Sie bietet Schutz unabhängig davon, ob Sie im eigenen Betrieb oder bei verschiedenen Reitställen unterrichten.
Ja, die Reitlehrerhaftpflicht ist speziell auf freiberuflich tätige Reitlehrer, Reitpädagogen oder Reittherapeuten zugeschnitten. Sie bietet Schutz unabhängig davon, ob Sie im eigenen Betrieb oder bei verschiedenen Reitställen unterrichten.