Wenn ein Personen- oder Sachschaden auftritt, interessiert es weniger, wie Sie bezahlt wurden, sondern dass Sie der verantwortliche Trainer waren. Steuerliche Belange sind für das Finanzamt interessant, wenn es aber um Schäden geht, dreht sich alles um die Haftung. Und dann sind Sie allein trotzdem verantwortlich. Wir empfehlen in diesem Fall dann ebenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer.