Nach vorheriger Absprache sind auch Personen- und Sachschäden abgedeckt, die sich zum Beispiel auf Yoga-Retreats im Ausland ereignen können. Wenn Sie also Yoga-Urlaube veranstalten legen wir Ihnen den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer am Herzen, genauso wie den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung für Auslandsaufenthalte bis zu 42 Tage im Jahr.