Ja, wenn Sie sich zum Beispiel auch zum Abschluss einer Inhaltsversicherung entscheiden, können Sie von einem Bündelnachlass profitieren. Ebenso entscheidend ist die Höhe der Selbstbeteiligung, um weitere Nachlasse zu kalkulieren.
Ja, wenn Sie sich zum Beispiel auch zum Abschluss einer Inhaltsversicherung entscheiden, können Sie von einem Bündelnachlass profitieren. Ebenso entscheidend ist die Höhe der Selbstbeteiligung, um weitere Nachlasse zu kalkulieren.