Nein, die Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine Schäden an den eigenen Geräten oder Werkzeugen des Malers ab. Dafür gibt es spezielle Werkzeug- und Maschinenversicherungen, die diese Risiken abdecken. Die Betriebshaftpflicht konzentriert sich auf Schäden, die Dritten oder dem Eigentum von Kunden entstehen.