
Betriebshaftpflicht für Ihr Reisebüro
Als Reiseveranstalter tragen Sie eine große Verantwortung – nicht nur für die Planung und Durchführung unvergesslicher Reisen, sondern auch für die Sicherheit und Zufriedenheit Ihrer Kunden. Dabei können bereits kleine organisatorische Fehler oder Missverständnisse erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor Schadensersatzansprüchen Dritter – sei es wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. So können Sie sich ganz auf das konzentrieren, was Sie am besten können: besondere Reiseerlebnisse schaffen.
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Darum die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Reisebüro
In einem Reisebüro tragen Sie täglich Verantwortung – nicht nur für die reibungslose Buchung von Flügen, Hotels und Pauschalreisen, sondern auch für rechtliche und wirtschaftliche Risiken. Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Ihnen dabei ein solides Sicherheitsnetz, falls es im Rahmen Ihrer Tätigkeit zu Schadenersatzansprüchen kommt. Auch wenn Reisebüros in der Regel keine körperlich gefährlichen Arbeiten verrichten, entstehen potenzielle Risiken durch fehlerhafte Auskünfte, organisatorische Missverständnisse oder Schäden in Ihren Geschäftsräumen.
Ein typischer Schadensfall könnte etwa eine fehlerhafte Reisebuchung sein, bei der ein Kunde seinen Anschlussflug verpasst – und Sie wegen entgangener Urlaubsfreude oder zusätzlicher Kosten haftbar macht. Die Betriebshaftpflicht springt ein, prüft die Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit, wehrt unberechtigte Forderungen ab oder begleicht berechtigte Schäden. Auch Personen- oder Sachschäden, z. B. durch einen Sturz in Ihrem Reisebüro, sind mitversichert. Gerade in Zeiten digitaler Buchungssysteme und hoher Kundenerwartungen bietet die Versicherung ein beruhigendes Plus an Sicherheit.
Gern beraten wir Sie persönlich, um anhand der konkreten Tätigkeit, dem Umsatz und Serviceangebot Ihres Reisebüros ein Angebot für eine Betriebshaftpflicht zu unterbreiten. Schreiben Sie uns jetzt eine Nachricht oder rufen Sie direkt an. Wir freuen uns schon darauf Sie unverbindlich zu beraten.
Inhaltsübersicht
Schutz bei Vermögensschäden durch Buchungsfehler
Wenn Sie als Reisebüro versehentlich eine Reise falsch buchen, kann das zu finanziellen Einbußen bei Ihren Kunden führen – etwa durch verpasste Flüge, doppelte Kosten oder fehlende Transfers. Solche sogenannten „echten Vermögensschäden“ sind nicht über eine normale Privathaftpflicht abgesichert. Die Betriebshaftpflicht greift hier ein und übernimmt die Regulierung berechtigter Forderungen. Gleichzeitig schützt sie Sie davor, privat für solche Fehler aufkommen zu müssen.
Absicherung bei Personen- und Sachschäden in Ihren Geschäftsräumen
Ein Kunde stolpert in Ihrem Reisebüro über ein loses Kabel oder rutscht auf nassem Boden aus – schnell kann es zu Verletzungen kommen. Auch Sachschäden sind möglich, etwa wenn ein Besucher beim Warten sein Handy in Ihrem Büro beschädigt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Schadensregulierung. Sie prüft, ob Sie haftbar gemacht werden können, und übernimmt gegebenenfalls die Kosten.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Nicht jede Schadensmeldung ist berechtigt – manchmal wird versucht, Sie für Fehler verantwortlich zu machen, die Sie nicht begangen haben. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie auch in solchen Fällen, indem sie unberechtigte Ansprüche juristisch abwehrt. Sie übernimmt dabei die Kosten für Gutachten, Anwälte und Prozesse. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Police.
Absicherung bei Regressansprüchen durch Partnerunternehmen
Als Reisebüro arbeiten Sie häufig mit Veranstaltern, Hotels oder Fluggesellschaften zusammen. Kommt es zu Fehlern oder Versäumnissen Ihrerseits, können diese Partner Regressansprüche gegen Sie stellen. Die Betriebshaftpflicht sichert auch solche Fälle ab, in denen Sie finanziell für wirtschaftliche Schäden Dritter haften müssen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie für Geschäftsreisen, Gruppenreisen oder komplexe Rundreisen verantwortlich sind.
Beruhigendes Sicherheitsgefühl für Ihre Mitarbeitenden
In Reisebüros mit mehreren Angestellten sind Fehlerquellen vielfältig – besonders im Kundenkontakt, bei Zahlungen oder im Umgang mit sensiblen Daten. Wenn ein Mitarbeitender versehentlich einen Schaden verursacht, schützt die Betriebshaftpflicht das Unternehmen als Ganzes. Ihre Angestellten müssen keine persönlichen Haftungsfolgen fürchten, was zu einem besseren Betriebsklima führt.
Individualisierbarer Schutz für Ihre speziellen Risiken
Die Betriebshaftpflicht lässt sich gezielt auf die Anforderungen Ihres Reisebüros zuschneiden – z. B. mit Zusatzbausteinen für Onlinebuchungen, Beratungshaftung oder internationale Tätigkeiten. Gerade wenn Sie auch digitale Services, Vermittlungen oder Reisedienstleistungen im Ausland anbieten, ist ein flexibler Schutz wichtig. So vermeiden Sie Lücken im Versicherungsschutz, die Sie später teuer zu stehen kommen könnten.
Buchungsfehler mit finanziellen Folgen für den Kunden
Ein Kunde bucht eine teure Fernreise über Ihr Büro – doch versehentlich wird der Rückflug nicht reserviert. Der Kunde muss vor Ort ein neues Ticket kaufen und stellt Ihnen die zusätzlichen Kosten in Rechnung. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den entstandenen Vermögensschaden, sofern der Fehler im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit passiert ist. Damit schützen Sie sich vor hohen Forderungen und erhalten das Vertrauen Ihres Kunden.

Personenschaden in Ihren Geschäftsräumen
Ein Besucher rutscht auf dem frisch gewischten Boden in Ihrem Reisebüro aus und verletzt sich am Arm. Er verlangt Schmerzensgeld, übernimmt Ihre Schuld an dem Unfall nicht und lässt sich ärztlich behandeln. Die Betriebshaftpflicht kommt für die Behandlungskosten, Verdienstausfall und eventuelle Schmerzensgeldforderungen auf. Zudem schützt sie Sie bei etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Kunden.

Sachschaden an fremdem Eigentum
Ein Kunde legt sein Notebook auf Ihrem Beratungstisch ab – beim Aufstehen stößt eine Mitarbeitende versehentlich eine Tasse Wasser um, das Gerät ist irreparabel beschädigt. Der Kunde fordert Schadenersatz. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung deckt diesen Sachschaden ab und prüft gleichzeitig, ob und in welchem Umfang Sie wirklich haftbar sind. So bleiben Sie nicht auf den Reparatur- oder Ersatzkosten sitzen.

Schaden durch fehlerhafte Reiseinformationen
Ein Kunde verlässt sich auf Ihre telefonische Auskunft über Einreisebedingungen – z. B. dass kein Visum nötig sei. Vor Ort wird er jedoch abgewiesen, da das Visum tatsächlich verpflichtend war, und verpasst dadurch seine gesamte Reise. Die entstehenden Kosten und Entschädigungsforderungen stellt er Ihrem Reisebüro in Rechnung. In solchen Fällen springt die Betriebshaftpflicht bei Beratungsfehlern ein, sofern Sie für die Falschinformation verantwortlich sind.

Regressforderung durch Partner-Reiseveranstalter
Sie buchen eine Gruppenreise falsch und der Reiseveranstalter muss kurzfristig umbuchen oder storniert Leistungen. Der Anbieter hat dadurch wirtschaftliche Nachteile und stellt Regressforderungen an Ihr Büro. Auch in diesem Fall schützt Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Sie übernimmt entweder die Forderung oder wehrt sie ab, falls sie nicht gerechtfertigt ist.

Verlust sensibler Kundendaten
Sie senden versehentlich eine E-Mail mit persönlichen Kundendaten (z. B. Passnummern, Adressdaten) an einen falschen Empfänger. Der Kunde ist verärgert und droht mit einer Datenschutzklage. Solche Datenschutzverletzungen können teuer werden, wenn Behörden eingeschaltet oder Schadensersatzforderungen gestellt werden. Die Betriebshaftpflicht springt bei solchen Vermögensfolgeschäden – etwa in Kombination mit einer Cyberversicherung – ein.

Verpasste Stornofrist bei Reiseabsage
Ein Kunde bittet Sie um Stornierung seiner Reise – doch die Anfrage wird intern zu spät bearbeitet. Die reguläre Rückerstattung ist nicht mehr möglich, der Kunde muss Stornokosten tragen und macht Sie haftbar. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die finanziellen Schäden, wenn das Verschulden nachweislich bei Ihrem Unternehmen liegt.

Schäden bei externen Events oder Messen
Sie nehmen mit einem Promotionstand an einer Reisemesse teil und verursachen dort unbeabsichtigt einen Schaden – z. B. durch einen umfallenden Roll-Up, der das Standmaterial eines Nachbarn beschädigt. Auch hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung, weil der Schaden im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit entstanden ist. Das schützt Sie auch bei Events außerhalb Ihres Büros.

Fehlerhafte Weitergabe von Versicherungsinformationen
Sie verkaufen ergänzend Reiseversicherungen, geben aber versehentlich falsche Infos zu Leistungen oder Ausschlüssen weiter. Im Schadensfall ist der Kunde nicht abgesichert – und stellt Ihr Büro dafür verantwortlich. Die Betriebshaftpflicht deckt Beratungsfehler dieser Art ab, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Praktikant oder Aushilfe verursacht Schaden
Ein unbezahlter Praktikant oder kurzfristig beschäftigter Aushilfsmitarbeiter verschuldet einen Schaden – z. B. durch falsche Eingabe von Flugdaten. Die Haftung liegt trotzdem beim Betrieb. Die Betriebshaftpflicht schützt auch vor Fehlern von nicht fest angestellten Mitarbeitenden, wenn sie unter Ihrer Verantwortung tätig waren.

Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für ein Reisebüro
Wenn Sie zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung zusätzliche Policen bei der Continentale abschließen, profitieren Sie von attraktiven Kombinationsvorteilen – mit möglichen Ersparnissen von bis zu 10 %. Aufgrund ihrer langjährigen Branchenerfahrung kennt die Continentale die spezifischen Anforderungen und Risiken, denen Reisebüros im Alltag begegnen. Deshalb bietet sie individuell abgestimmte Versicherungslösungen, die genau auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten sind – ob Kundenberatung, Buchungsabwicklung oder Reiserücktrittsmanagement. Mit dem passenden Versicherungsschutz schaffen Sie eine stabile Grundlage für den laufenden Betrieb und schützen sich vor finanziellen Überraschungen. Ihr Reisebüro ist so rundum abgesichert – effizient, wirtschaftlich und professionell.
Vermögensschadenhaftpflicht
Diese Versicherung schützt Ihr Reisebüro vor finanziellen Schäden, die durch Beratungsfehler oder falsche Auskünfte entstehen können. Wenn beispielsweise eine Reisebuchung falsch organisiert wird und dadurch Kosten für den Kunden oder Partner entstehen, springt diese Police ein. Sie ist besonders wichtig, weil solche Schäden schnell sehr teuer werden können. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Ansprüche ab, die nicht durch Personenschäden oder Sachschäden verursacht wurden. So sichern Sie Ihr Unternehmen gezielt gegen berufsspezifische Risiken ab.
Inhaltsversicherung
In einem Reisebüro befinden sich zahlreiche technische Geräte, wie Computer, Drucker oder Telefonanlagen, sowie Büromöbel und Unterlagen. Die Inhaltsversicherung schützt all diese Werte gegen Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Dadurch vermeiden Sie hohe Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung nach einem Schaden. Gerade wenn Ihr Büro hochwertige Ausstattung besitzt, ist dieser Schutz sehr sinnvoll. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne Angst vor plötzlichen Verlusten zu haben.
Cyberversicherung
Da Reisebüros viele sensible Kundendaten digital verwalten, ist der Schutz vor Cyberangriffen essenziell. Eine Cyberversicherung hilft, wenn Daten gestohlen oder Systeme durch Malware lahmgelegt werden. Sie übernimmt die Kosten für IT-Experten, rechtliche Beratung, Schadenersatzforderungen und Krisenkommunikation. Außerdem hilft sie, Ihren guten Ruf zu schützen und den Betrieb schnell wieder aufzunehmen. So sind Sie gegen moderne Risiken im digitalen Zeitalter bestens gewappnet.
Geschäftsinhaltsversicherung für Reisen und Veranstaltungen
Neben der regulären Inhaltsversicherung kann eine spezielle Absicherung für Events und Veranstaltungen sinnvoll sein, wenn Ihr Reisebüro z.B. regelmäßig Kunden-Events oder Informationsveranstaltungen organisiert. Diese Police deckt Schäden an gemieteten oder eigenen Veranstaltungsorten sowie Equipment ab. Außerdem schützt sie bei Haftungsansprüchen, die während solcher Events entstehen können. So können Sie Ihre Kunden professionell betreuen, ohne finanzielle Risiken einzugehen. Das erhöht Ihre Planungssicherheit und Kundenbindung.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Reisebüro übernimmt die Kosten bei juristischen Auseinandersetzungen, zum Beispiel mit Kunden, Lieferanten oder Vermietern. Sie deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab und unterstützt bei Vertragsstreitigkeiten oder Schadensersatzforderungen. Gerade im Tourismusbereich können rechtliche Konflikte schnell auftreten. Mit einer Rechtsschutzversicherung bleiben Sie finanziell geschützt und können Ihre Interessen souverän vertreten. So können Sie sich entspannt auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Diese Versicherung springt ein, wenn Ihr Reisebüro aufgrund eines versicherten Schadens, wie z.B. Feuer, Wasser oder Einbruch, vorübergehend nicht arbeiten kann. Sie ersetzt den entgangenen Gewinn und deckt laufende Fixkosten wie Miete, Gehälter oder Kreditzinsen. Gerade bei kleinen und mittelständischen Büros kann eine längere Schließung schnell existenzbedrohend werden. Mit dieser Police sichern Sie Ihre finanzielle Stabilität in Krisenzeiten ab. So bleiben Sie auch bei unerwarteten Ereignissen handlungsfähig und können den Betrieb schnell wieder aufnehmen.
Sprechen Sie uns direkt an:

Thomas Binner
Spezialist für Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen
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