
Betriebshaftpflicht für Landwirtschaft
Die Landwirtschaft ist mit vielfältigen Risiken verbunden – etwa durch Maschinen, Tiere oder den Verkauf eigener Produkte. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, können hohe Schadensersatzforderungen entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung für landwirtschaftliche Betriebe schützt Landwirte vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – und sichert damit die wirtschaftliche Existenz des Betriebs.
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Warum eine Betriebshaftpflicht für Landwirtschaft?
Ihr Arbeitsalltag ist vielfältig und anspruchsvoll: Sie bewirtschaften Flächen, setzen moderne Technik ein, lagern Ernteerträge, halten Tiere und stehen im Austausch mit Abnehmern, Lieferanten oder Besuchern auf Ihrem Hof. Dabei entstehen Situationen, in denen trotz größter Sorgfalt Schäden nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Ein umstürzender Anhänger, ein entlaufenes Tier oder ein Unfall auf dem Betriebsgelände kann schnell weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre betriebliche Sicherheit. Sie schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen von Haftungsansprüchen, unterstützt Sie bei der rechtlichen Klärung und sorgt dafür, dass Ihr Betrieb auch im Schadensfall handlungsfähig bleibt. Gerade in einer Zeit steigender Anforderungen, wachsender Betriebsstrukturen und zunehmender Spezialisierung ist eine durchdachte Absicherung ein entscheidender Baustein für die Zukunft Ihres Hofes.
Inhaltsübersicht
Personenschäden
Werden Personen durch Ihren landwirtschaftlichen Betrieb verletzt – etwa durch Maschinen, Tiere oder auf Ihrem Hofgelände – können hohe Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Verdienstausfall entstehen. Auch Schmerzensgeld- oder Rentenzahlungen sind möglich.
Sachschäden
Sachschäden entstehen, wenn durch Ihre betriebliche Tätigkeit fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird. Das kann beispielsweise durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Geräte oder Tiere verursacht werden. Die Versicherung trägt die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Vermögensschäden
Reine Vermögensschäden liegen vor, wenn einem Dritten ein finanzieller Nachteil entsteht, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Dies kann etwa durch fehlerhafte Dienstleistungen oder organisatorische Versäumnisse geschehen. Auch solche finanziellen Forderungen können – je nach Vertragsumfang – abgesichert sein.
Mietsachschäden
Schäden an gemieteten oder gepachteten Gebäuden, Stallungen oder Flächen können ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen. Gerade bei langfristigen Pachtverhältnissen können hier erhebliche Kosten entstehen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt diese Schäden im vereinbarten Rahmen.
Produkthaftpflichtschäden
Wenn durch von Ihnen hergestellte oder verkaufte Produkte Schäden bei Dritten entstehen, greift die Produkthaftpflicht als Bestandteil der Betriebshaftpflicht. Dies betrifft insbesondere Betriebe mit Direktvermarktung oder weiterverarbeiteten Erzeugnissen. Versichert sind die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche.
Umweltschäden
In der Landwirtschaft besteht ein erhöhtes Risiko für Umweltschäden, etwa durch das Austreten von Gülle, Pflanzenschutzmitteln oder Kraftstoffen. Solche Vorfälle können Sanierungsmaßnahmen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Eine entsprechend vereinbarte Deckung schützt vor diesen finanziellen Folgen.
Passiver
Rechtsschutz
Unabhängig von der Art des Schadens beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung den sogenannten passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass die Versicherung eingehende Forderungen rechtlich prüft, unberechtigte oder überhöhte Ansprüche in Ihrem Namen abwehrt und – falls notwendig – auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens übernimmt.
Kunde rutscht auf dem Hof aus
Ein Besucher rutscht auf Ihrem Hof über eine nicht ausreichend gesicherte nasse Fläche aus und bricht sich das Bein. Er macht Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend. Da Sie als Betriebsinhaber für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind, können daraus erhebliche Forderungen entstehen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Beschädigung eines Fahrzeugs
Beim Rangieren mit Ihrem Traktor beschädigen Sie das parkende Fahrzeug eines Lieferanten. Der Geschädigte fordert Ersatz für die Instandsetzung sowie gegebenenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung. Ihre Betriebshaftpflicht kommt für diese Kosten im Rahmen der vereinbarten Deckung auf.

Vermögensschaden durch fehlerhafte Aussaat
Sie übernehmen Lohnarbeiten für einen Nachbarbetrieb und säen aufgrund eines Fehlers zur falschen Zeit aus. Dadurch entsteht dem Auftraggeber ein finanzieller Ernteausfall, ohne dass ein direkter Sachschaden vorliegt. Er verlangt Ersatz für den entgangenen Gewinn. Sofern vertraglich vereinbart, deckt die Betriebshaftpflicht auch solche reinen Vermögensschäden ab.

Gesundheitliche Beschwerden durch erzeugte Produkte
In Ihrem Hofladen verkaufen Sie selbst erzeugte Lebensmittel, beispielsweise Eier oder Fleischprodukte. Aufgrund eines Hygienemangels kommt es bei mehreren Kunden zu gesundheitlichen Beschwerden. Die Betroffenen fordern Schadensersatz für Behandlungskosten und weitere entstandene Schäden. Die Produkthaftpflicht als Bestandteil Ihrer Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche aus solchen Fällen.

Beschädigung einer gepachteten Halle
Sie haben eine Lagerhalle gepachtet und beschädigen beim Verladen von Strohballen ein Hallentor erheblich. Der Eigentümer verlangt die vollständige Reparatur oder den Austausch des Tores. Solche Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien können schnell hohe Kosten verursachen. Die Betriebshaftpflicht deckt Mietsachschäden entsprechend den vereinbarten Bedingungen ab.

Gülle verursacht Uweltschaden
Durch einen technischen Defekt tritt Gülle aus und gelangt auf ein angrenzendes Grundstück oder in ein Gewässer. Es entstehen Kosten für Reinigung, Bodensanierung und mögliche Schadenersatzforderungen Dritter. Zusätzlich können behördliche Auflagen weitere finanzielle Belastungen mit sich bringen. Eine entsprechend vereinbarte Betriebshaftpflicht übernimmt die versicherten Ansprüche aus solchen Umweltschäden.

Was kostet die Betriebshaftpflichtversicherung für die Landwirtschaft?
Schützen Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb schon ab 88,68 € pro Jahr und arbeiten Sie sorgenfrei. Ob bei der Arbeit auf den Feldern, im Stall, beim Einsatz von Maschinen oder beim Verkauf Ihrer Produkte – Ihr Betrieb sollte nicht von der Angst vor Schäden, verletzten Personen oder hohen Schadensersatzforderungen belastet werden. Mit unserer Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie abgesichert, wenn Personen verletzt werden, Sachwerte beschädigt werden oder unvorhergesehene Ansprüche gegen Sie entstehen.
So sichern Sie nicht nur Ihre Tiere, Maschinen und Gebäude, sondern auch die Existenz und Zukunft Ihres Hofes. Zusätzlich können Sie beim Kombinieren mehrerer Versicherungen bis zu 10 % Beitrag sparen. Mehr Sicherheit, mehr Ruhe – damit Sie sich ganz auf Ihre Arbeit und den Erfolg Ihres landwirtschaftlichen Betriebs konzentrieren können.
Gebäudeversicherung
Diese Versicherung schützt landwirtschaftliche Gebäude wie Stallungen, Scheunen, Werkstätten oder Maschinenhallen vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser. So sind Reparatur- oder Wiederaufbaukosten abgesichert, ohne dass Sie selbst in die finanzielle Pflicht geraten. Sie sichert die Funktionsfähigkeit Ihres Betriebs, da beschädigte Gebäude schnell wieder nutzbar gemacht werden können. Viele Policen lassen sich individuell an die Größe und Nutzung der Gebäude anpassen.
Maschinen- und Geräteversicherung
Landmaschinen und technische Geräte sind teuer in Anschaffung und Reparatur. Eine Maschinenversicherung deckt Schäden durch Unfall, Vandalismus oder Bedienungsfehler ab. So bleiben Sie handlungsfähig, selbst wenn ein Traktor, Mähdrescher oder Melkroboter ausfällt. Je nach Vertrag kann auch der Transport der Maschinen oder die Lagerung auf fremdem Gelände abgesichert sein.
Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Wenn Ihre Tiere Schäden an Menschen, anderen Tieren oder fremdem Eigentum verursachen, haften Sie als Halter. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt diese Ansprüche, beispielsweise bei verletzten Nachbarn, beschädigtem Eigentum oder entlaufenen Tieren. Sie schützt damit Ihr Vermögen und verhindert hohe finanzielle Belastungen. Besonders wichtig ist diese Versicherung für Pferde-, Rinder- oder Geflügelbetriebe.
Ernteausfallversicherung
Wetterextreme, Hagel, Frost oder Schädlinge können ganze Ernten vernichten. Eine Ernteversicherung gleicht finanzielle Verluste aus und sichert die Einnahmen Ihres Betriebes. Sie ist besonders für Betriebe mit hoher Abhängigkeit von Feldfrüchten oder Sonderkulturen sinnvoll. Je nach Tarif können auch Ausfälle durch Tierkrankheiten oder Naturkatastrophen abgedeckt werden.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern oder Nachbarn können schnell teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten sowie ggf. Gutachterkosten. Sie verschafft Ihnen die Sicherheit, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen oder sich verteidigen können, ohne den Betrieb finanziell zu gefährden. Manche Policen lassen sich speziell für landwirtschaftliche Belange anpassen.
Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Wenn ein Unfall, Brand oder Maschinenschaden Ihren Betrieb vorübergehend lahmlegt, entstehen Einnahmeausfälle. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Gewinn und laufende Fixkosten während der Unterbrechung. So bleibt Ihr Betrieb wirtschaftlich stabil, auch wenn die Produktion kurzfristig gestoppt werden muss. Diese Versicherung ist besonders relevant für größere Betriebe mit hohen laufenden Kosten.
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Thomas Binner
Spezialist für Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen
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