
Betriebshaftpflicht für Hundepension / Katzenpension
Als Betreiber einer Hundepension oder Katzenpension tragen Sie Verantwortung für Ihre tierischen Gäste, Ihre Mitarbeitenden und das Eigentum Dritter. Selbst bei größter Sorgfalt können Unfälle passieren, zum Beispiel wenn ein Hund einen Besucher verletzt, eine Katze Mobiliar beschädigt oder ein Mitarbeiter versehentlich einen Schaden verursacht. Eine Betriebshaftpflicht für Tierpensionen schützt Sie finanziell, übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und sichert Ihren Betrieb, sodass Sie sich unbesorgt auf die Betreuung Ihrer Tiere konzentrieren können.
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Darum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tierpensionen sinnvoll
In einer Hundepension oder Katzenpension laufen täglich viele Aufgaben gleichzeitig ab. Sie kümmern sich um die Fütterung, Pflege und Beschäftigung der Tiere, organisieren Auslaufzeiten, betreuen Besucher und koordinieren Mitarbeitende. Dabei kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren: Ein Hund verletzt einen Besucher, eine Katze beschädigt Möbel oder ein Mitarbeitender verursacht versehentlich Sachschäden. Solche Vorfälle können schnell hohe Kosten nach sich ziehen und im schlimmsten Fall die Existenz Ihres Betriebs gefährden.
Hier kommt die Betriebshaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie ist sinnvoll, weil sie Sie finanziell absichert, wenn andere durch Ihre Betriebsaktivitäten zu Schaden kommen. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen, prüft Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit und wehrt unberechtigte Forderungen ab. So schützt sie nicht nur Ihre Finanzen, sondern gibt Ihnen auch Ruhe und Sicherheit im Arbeitsalltag. Mit dieser Absicherung können Sie sich voll auf die Betreuung der Tiere konzentrieren und Ihren Kunden einen zuverlässigen und professionellen Service bieten, ohne sich um die finanziellen Risiken möglicher Zwischenfälle sorgen zu müssen.
Inhaltsübersicht
Schutz vor Personenschäden
In einer Tierpension besteht immer das Risiko, dass Besucher, Mitarbeitende oder Dritte verletzt werden. Ein Hund kann beispielsweise ausbüxen und jemanden beißen, eine Katze kratzt einen Besucher oder beim Spielen kommt es zu kleineren Unfällen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Behandlungskosten, Verdienstausfall und gegebenenfalls Schadensersatz, sodass Sie als Betreiber nicht auf den finanziellen Folgen sitzen bleiben.
Absicherung bei Sachschäden
Hunde und Katzen können beim Spielen oder Transport unbeabsichtigt Schäden an Möbeln, Böden oder anderen Einrichtungsgegenständen verursachen. Auch Mitarbeitende können versehentlich Gegenstände beschädigen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt solche Schäden ab und verhindert, dass kleine Missgeschicke große finanzielle Belastungen für Ihren Betrieb werden.
Schutz vor Folgeschäden
Manche Schäden können weitreichende Folgen haben. Ein zerkratzter Boden oder beschädigte Einrichtung kann Reparaturen oder Ersatzmaßnahmen notwendig machen, die Zeit und Geld kosten. Die Versicherung übernimmt Folgekosten, die aus einem gedeckten Schaden entstehen, und sorgt dafür, dass Ihr Betrieb handlungsfähig bleibt.
Rechtlicher Beistand bei Schadensersatzforderungen
Nicht jeder Anspruch ist gerechtfertigt. Ihre Versicherung prüft eingehende Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, übernimmt sie die Kosten für Anwalt und Gericht. So bleiben Sie entlastet und können sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Haftung für Mitarbeiter
Auch Schäden, die durch Ihre Mitarbeitenden verursacht werden, sind abgesichert. Ob ein Teammitglied beim Füttern oder beim Spielen der Tiere einen Schaden verursacht – die Versicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihr Team vor finanziellen Folgen.
Existenzsicherung Ihres Betriebs
Ein größerer Schaden kann eine kleine oder mittelgroße Hundepension schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten, die andernfalls die Existenz Ihres Unternehmens gefährden würden, und sorgt dafür, dass Ihr Betrieb auch nach unvorhergesehenen Ereignissen handlungsfähig bleibt.
Verletzung eines Besuchers durch ein Tier
Ein Hund oder eine Katze kann Besucher oder Kunden versehentlich verletzen, zum Beispiel durch Kratzer, Bisse oder beim Spielen. In einem solchen Fall übernimmt die Betriebshaftpflicht die Behandlungskosten, mögliche Schadensersatzforderungen und Verdienstausfall, sodass Sie als Betreiber finanziell abgesichert sind und sich nicht mit den rechtlichen Konsequenzen allein beschäftigen müssen.
Schäden an Einrichtung oder fremdem Eigentum
Tiere oder Mitarbeitende können beim Spielen, Füttern oder Transport unbeabsichtigt Mobiliar, Böden oder andere Einrichtungsgegenstände beschädigen. Die Versicherung deckt die Kosten für Reparaturen oder Ersatz ab, sodass kleine Unachtsamkeiten nicht zu einer großen finanziellen Belastung für Ihren Betrieb werden.
Schäden an gemieteten Räumen oder Geräten
Wenn Sie gemietete Räumlichkeiten, Hallen oder Geräte wie Hundeboxen, Zwinger oder Spielgeräte nutzen, können diese versehentlich beschädigt werden. Eine Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Ersatz, sofern diese Leistungen im Vertrag eingeschlossen sind, und schützt Sie vor finanziellen Forderungen des Vermieters oder Verleihers.
Folgeschäden aus gedeckten Hauptschäden
Ein Schaden kann weitere Kosten nach sich ziehen. Zum Beispiel muss ein zerkratzter Boden neu versiegelt oder beschädigte Möbel nach einem Unfall ersetzt werden. Folgekosten, die aus einem gedeckten Schadenfall entstehen, werden von der Betriebshaftpflicht übernommen, sodass Sie finanziell nicht allein für aufwendige Nachbesserungen aufkommen müssen.
Haftung für Fahrlässigkeit des Betriebs
Schäden, die unbeabsichtigt oder durch Nachlässigkeit des Betreibers oder der Mitarbeitenden entstehen, sind ebenfalls abgesichert. Zum Beispiel, wenn ein Zwinger nicht korrekt verschlossen wurde und ein Hund dadurch einen Schaden verursacht. Die Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, selbst wenn ein Fehler oder Versäumnis passiert.
Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung im Überblick
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung für eine Hundepension oder andere Tierpension richten sich vor allem nach der Größe Ihres Betriebs und der gewählten Versicherungssumme.
Durch die Auswahl des passenden Versicherungsschutzes lässt sich die Prämie gezielt an Ihren individuellen Bedarf anpassen. Leistungsumfang wie die Absicherung von Folgeschäden, Schäden an gemieteten Räumen oder Geräten oder Schäden durch Mitarbeitende kann optional enthalten sein und sorgt für umfassenden Schutz ohne versteckte Zusatzkosten.
Mit einer individuell vereinbarten Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie zusätzlich steuern. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot, das exakt auf Ihre Tierpension und Ihre Tätigkeiten zugeschnitten ist.
Rechtsschutzversicherung
Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Behörden können teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, prüft die Berechtigung von Forderungen und unterstützt Sie bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. So können Sie Ihre Interessen als Unternehmer vertreten, ohne dass ein Rechtsstreit Ihr Betriebsergebnis gefährdet.
Inhaltsversicherung
In einer Tierpension gibt es wertvolles Inventar, wie Zwinger, Spielgeräte, Futtervorräte oder medizinische Ausstattung. Eine Inhaltsversicherung schützt Ihr Eigentum vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Diebstahl oder Vandalismus. So bleibt Ihr Betrieb auch bei unvorhergesehenen Ereignissen handlungsfähig, ohne dass Sie selbst für Ersatzkosten aufkommen müssen.
Unfallversicherung
Ihre Mitarbeitenden arbeiten täglich mit Tieren, oft in Bewegung oder beim Heben von Futter, Geräten oder Zwingern. Eine Unfallversicherung schützt Ihr Team bei Arbeitsunfällen, übernimmt Behandlungskosten, Rehabilitation und mögliche Renten bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Damit sichern Sie Ihre Mitarbeitenden ab und verhindern finanzielle Belastungen für den Betrieb.
Sprechen Sie uns direkt an:

Thomas Binner
Spezialist für Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen
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