
Betriebshaftpflicht für Glaser
Schon kleine Fehler wie das Zerbrechen einer Glasscheibe oder ein Sturz durch eine ungesicherte Stelle können erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Zum Glück gibt es die Betriebshaftpflicht, die den Glaser finanziell absichert. Erfahren Sie auf dieser Seite, warum eine Betriebshaftpflicht sinnvoll ist und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Darum lohnt sich die Betriebshaftpflicht für die Glaserei
Gerade im Glaserhandwerk ist die Gefahr von Schäden oder Unfällen allgegenwärtig. Ein unabsichtlich beschädigtes Fenster oder ein Glasbauteil, das während der Installation einen Passanten verletzt, kann schnell zu hohen Kosten führen. Ohne Versicherung müsste der Glaser für solche Schäden selbst aufkommen, was im schlimmsten Fall seine finanzielle Existenz bedrohen könnte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Absicherung gegenüber Vermögensschäden, wenn etwa durch einen Schaden an einem Schaufenster Verzögerungen entstehen und dem Auftraggeber Einnahmen entgehen. Auch Umweltschäden durch den Einsatz bestimmter Substanzen, könnten erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen und sind durch eine Betriebshaftpflicht abgedeckt.
Gern beraten wir Sie auch persönlich zur geeigneten Betriebshaftpflicht für Ihren Glaserbetrieb. Nehmen Sie jetzt völlig unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns schon auf Sie!
Inhaltsübersicht
Absicherung bei Personenschäden
Bei der Arbeit mit Glas und großen, schweren Elementen kann es schnell zu Unfällen kommen, bei denen Personen verletzt werden. Wenn beispielsweise ein Kunde oder Passant durch eine fallende Glasscheibe getroffen wird oder ein Mitarbeiter während der Montage verletzt wird, kann das erhebliche Kosten verursachen.
Finanzieller Schutz vor Sachschäden
Glasereibetriebe arbeiten oft in Gebäuden oder mit empfindlichen Materialien, und ein Missgeschick kann schnell zu einem teuren Schaden führen. Stellen Sie sich vor, ein Glasbauteil geht während der Installation zu Bruch und beschädigt dabei Teile der Einrichtung oder sogar des Gebäudes selbst.
Deckung von Vermögensschäden
Vermögensschäden entstehen dann, wenn dem Kunden oder einem Dritten durch die Arbeit des Glasers finanzielle Einbußen entstehen, ohne dass ein direkter Personen- oder Sachschaden vorliegt. Beispiel: Wenn eine Fensterinstallation nicht rechtzeitig fertig wird und ein Ladengeschäft deshalb geschlossen bleiben muss, kann der Kunde Einnahmeverluste erleiden.
Schutz bei Umweltschäden
Bei manchen Glasarbeiten werden Stoffe verwendet, die umweltschädlich sein können, beispielsweise bestimmte Dichtungsmaterialien. Wenn solche Materialien versehentlich in den Boden oder das Grundwasser gelangen, kann das teure Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen erfordern.
Schutz vor unberechtigten Ansprüchen
Der passive Rechtsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung stellt sicher, dass keine unberechtigten Schadensersatzforderungen den Betrieb gefährden. Sollte ein Kunde beispielsweise wegen eines vermeintlichen Schadens an einem Glasobjekt eine hohe Entschädigung verlangen, prüft die Versicherung, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
Voraussetzung bei vielen Projekten
Bei größeren Projekten, insbesondere im gewerblichen Bereich oder bei öffentlichen Aufträgen, verlangen Auftraggeber oft den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Sie möchten sicherstellen, dass der Glaser im Schadensfall zahlungsfähig ist und keine unversicherten Risiken bestehen.
1
Zerbrochene Schaufensterscheibe
Ein Glaser installiert eine große Schaufensterscheibe, die ihm versehentlich aus den Händen rutscht und zersplittert. Dabei wird das teure Parkett im Laden beschädigt. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die beschädigte Einrichtung sowie für die Ersatzscheibe. Ohne Versicherung müsste der Glaser für den entstandenen Sachschaden aufkommen. Das wäre besonders teuer, wenn es sich um hochwertiges Inventar handelt.

2
Verletzter Passant durch Glassplitter
Während des Transports von Glasscheiben bricht eine und die Splitter fliegen auf die Straße. Ein Passant wird getroffen und verletzt sich am Bein, was eine ärztliche Behandlung und Schmerzensgeldforderungen zur Folge hat. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Glasers deckt die Kosten für medizinische Behandlungen und das Schmerzensgeld. Solche Personenschäden können schnell teuer werden und könnten die Existenz des Glasers gefährden.

3
Verkratzte Möbel während der Installation
Beim Einbau von Fensterscheiben in einem Wohnhaus verrutscht das Arbeitsmaterial des Glasers und zerkratzt teure Einbaumöbel. Der Kunde fordert eine Entschädigung für die Reparatur oder den Ersatz der Möbel. Die Versicherung des Glasers übernimmt die Kosten für den Schaden, wodurch er sich nicht selbst um die teure Reparatur kümmern muss.

4
Verspätete Fertigstellung eines Bauprojekts
Aufgrund eines Montagefehlers muss der Glaser ein großflächiges Fenster in einem neuen Bürogebäude erneut einbauen, was das gesamte Projekt verzögert. Der Bauherr fordert Schadensersatz für die verspätete Übergabe und entgangene Einnahmen, weil die Büroräume nicht pünktlich vermietet werden können. Die Betriebshaftpflicht deckt solche Vermögensschäden ab, die durch Verzögerungen entstanden sind.

5
Beschädigung eines historischen Fensters
Beim Austausch von Fenstern in einem Altbau beschädigt der Glaser versehentlich ein historisches und wertvolles Fenster, das nicht leicht zu ersetzen ist. Der Eigentümer verlangt eine teure Restauration oder den Ersatz mit einem gleichwertigen Fenster. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Glaser alleine kaum tragen könnte.

6
Beschädigung eines Fahrzeugs auf der Baustelle
Ein Mitarbeiter des Glasers lässt ein Werkzeug aus der Hand fallen, das auf ein vor dem Gebäude geparktes Fahrzeug fällt und dieses beschädigt. Der Autobesitzer fordert Ersatz für die Reparaturkosten. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden am Fahrzeug und erspart dem Glaser eine teure Zahlung aus eigener Tasche. Fahrzeugschäden können hohe Kosten verursachen, insbesondere bei Neuwagen.

7
Umweltschaden durch Dichtungsmittel
Bei der Arbeit tropft ein umweltgefährdendes Dichtungsmittel auf den Boden und gelangt in das Grundwasser. Die Behörden fordern eine aufwendige Bodensanierung, die sehr kostspielig ist. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten der Sanierung, sodass der Glaser den finanziellen Schaden nicht selbst tragen muss.

8
Sturz eines Kunden im Betrieb
Ein Kunde besucht die Glaserei und stolpert über eine Kabelrolle, die versehentlich im Weg liegt. Er verletzt sich und stellt Schadensersatzansprüche für medizinische Kosten und Verdienstausfall. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Glasers übernimmt die Haftung für den Personenschaden. Diese Absicherung sorgt dafür, dass der Glaser nicht für Personenschäden im eigenen Betrieb aufkommen muss. Solche Unfälle können teuer sein und das Vertrauen der Kunden belasten.

9
Beschädigung von Kundenware
Ein Kunde bringt ein altes Vitrinenfenster zur Reparatur in die Glaserei, doch während der Arbeit zerbricht das empfindliche Glas. Der Kunde fordert Ersatz für das beschädigte Vitrinenglas, da es einen hohen ideellen und materiellen Wert hatte. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für den Schaden und schützt den Glaser vor einer teuren Forderung. Besonders bei wertvollen oder antiken Gegenständen kann dies eine große finanzielle Entlastung sein.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Glaser-Betriebe?
Jahresumsatz des Betriebes (als Berechnungsgrundlage) | 100.000 € |
Selbstbeteiligung | 1.000 € |
Errechneter Jahresbeitrag zur Versicherung | Ab 213,63 € |
Schon ab
213,63 €
Inhaltsversicherung
Diese Versicherung schützt das Betriebsinventar, wie Maschinen, Werkzeuge, Lagerbestände und andere Betriebsausstattung, gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm. Für Glasereien, die auf teure Maschinen und empfindliche Werkzeuge angewiesen sind, ist diese Absicherung besonders wichtig. Wenn zum Beispiel ein Feuer ausbricht oder die Werkzeuge bei einem Einbruch gestohlen werden, übernimmt die Inhaltsversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung. Dies hilft dem Betrieb, nach einem Schaden schnell weiterarbeiten zu können. Ohne eine solche Absicherung wären die Kosten für die Wiederbeschaffung und den Produktionsausfall oft nur schwer tragbar. Die Versicherung kann je nach Bedarf individuell angepasst werden, um bestimmte Risiken gezielt abzudecken.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung greift, wenn der Betrieb aufgrund eines Schadens, wie einem Brand oder Wasserschaden, zeitweise stillgelegt werden muss. Sie deckt die fortlaufenden Betriebskosten wie Löhne, Mieten und Leasingkosten ab, die auch während der Unterbrechung anfallen. Besonders für Glasereien, die auf hohe Auftragsvolumen angewiesen sind, bietet diese Versicherung finanzielle Stabilität in Krisenzeiten. Wenn der Betrieb zum Beispiel wegen eines Feuers wochenlang stillsteht, übernimmt die Versicherung die Ausfälle und hilft, die Existenz des Unternehmens zu sichern. Ohne diese Absicherung könnten längere Stillstandszeiten den Betrieb stark belasten oder sogar zur Schließung führen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung stellt somit sicher, dass der Glaserbetrieb nach einem Schaden weiterhin finanziell handlungsfähig bleibt.
PKV mit Krankentagegeld
Für Glaser ist eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeld eine wichtige Absicherung, um sich im Krankheitsfall vor finanziellen Einbußen zu schützen. Im Falle einer längeren Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls greift das Krankentagegeld und ersetzt einen Teil des ausgefallenen Einkommens. Das Krankentagegeld kann individuell angepasst werden, sodass es den tatsächlichen Bedarf abdeckt, abhängig vom Einkommen und der Dauer der Erkrankung. Diese Art der Absicherung ist besonders wichtig für Selbstständige und Freiberufler, die keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten. Die private Krankenversicherung bietet zudem eine umfassende medizinische Versorgung, die oft schneller und besser ist als die gesetzliche. Glaser können durch diese Kombination aus Krankenversicherung und Krankentagegeld sicherstellen, dass sie auch während einer Krankheitsphase finanziell abgesichert sind und sich auf ihre Genesung konzentrieren können.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt den Glaserbetrieb bei rechtlichen Auseinandersetzungen, sei es mit Kunden, Lieferanten oder Behörden. Wenn zum Beispiel ein Kunde Schadensersatzansprüche erhebt oder es zu Streitigkeiten über Zahlungsverzug kommt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwälte, Gericht und Gutachter. Gerade im Handwerksbereich sind rechtliche Konflikte über Leistungen, Gewährleistungen oder Verträge keine Seltenheit. Durch die Rechtsschutzversicherung kann der Betrieb seine Ansprüche durchsetzen oder sich im Falle von Schadensansprüchen verteidigen, ohne hohe Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen zu müssen. Diese Absicherung gibt dem Glaserbetrieb Sicherheit, in Streitfällen angemessen reagieren zu können, ohne die eigenen Finanzen zu belasten. Sie bietet Schutz vor unerwarteten Kosten und ermöglicht es dem Betrieb, sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren.
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Thomas Binner
Spezialist für Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen
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