Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie

Betriebshaftpflicht für die Gastronomie

In der Gastronomie kann ein Missgeschick schnell teuer werden – sei es ein Sturz eines Gastes oder ein Brandschaden durch ein Missgeschick in der Küche. Eine Betriebshaftpflicht schützt Sie vor finanziellen Risiken und sichert Ihr Geschäft ab. Erfahren Sie, warum dieser Schutz unverzichtbar ist und wie Sie sich optimal absichern!

Continentale Versicherungen von Thomas Binner

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Darum die Betriebshaftpflicht für die Gastronomie

Als Gastronom tragen Sie täglich Verantwortung – für Ihre Gäste, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Ein Missgeschick ist schnell passiert: Ein Gast rutscht auf einem feuchten Boden aus, ein Servicemitarbeiter verschüttet heiße Suppe oder ein technischer Defekt verursacht einen Wasserschaden beim Nachbarn. Solche Vorfälle können hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen und ohne den richtigen Versicherungsschutz Ihre Existenz gefährden.

Eine maßgeschneiderte Betriebshaftpflichtversicherung für Gastronomen schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher unvorhersehbaren Ereignisse. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab. Damit können Sie sich ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt – Ihre Gäste und Ihr Geschäft.

Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Absicherung für Ihre Gastronomie finden!

Gute Gründe für eine Betriebshaftpflicht für die Gastronomie

Schutz vor Schadensersatzforderungen

In einem gastronomischen Betrieb kann es schnell zu Missgeschicken kommen, beispielsweise wenn ein Gast auf einem nassen Boden ausrutscht und sich verletzt. Ohne eine Betriebshaftpflicht müsste der Gastronom für die medizinischen Kosten und eventuelle Schmerzensgeldansprüche selbst aufkommen. Eine solche finanzielle Belastung kann für kleinere Betriebe existenzbedrohend sein. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Dadurch bleibt der Gastronom wirtschaftlich abgesichert und kann sich auf sein Geschäft konzentrieren.

Absicherung gegen Personenschäden durch Lebensmittel

In der Gastronomie besteht immer das Risiko, dass Gäste durch verdorbene oder allergenhaltige Speisen erkranken. Falls ein Kunde eine Lebensmittelvergiftung oder eine allergische Reaktion erleidet, kann er den Betrieb auf Schadensersatz verklagen. Die Behandlungskosten und möglichen Verdienstausfälle des Gastes können hohe Summen erreichen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt solche Personenschäden ab und schützt den Gastronomen vor finanziellen Einbußen. Damit wird das Risiko minimiert, dass eine einzelne Klage den Betrieb gefährdet.

Schutz vor Sachschäden bei Dritten

In einem Restaurant kann es vorkommen, dass versehentlich das Eigentum eines Gastes oder eines Lieferanten beschädigt wird. Zum Beispiel könnte eine Bedienung aus Versehen ein teures Handy eines Gastes mit Getränken übergießen oder ein Mitarbeiter durch eine Unachtsamkeit eine teure Kaffeemaschine beschädigen. Ohne Versicherung müsste der Gastronom für die Reparatur oder den Ersatz aufkommen. Gerade bei hochwertigen Gegenständen kann dies teuer werden. Die Betriebshaftpflicht übernimmt solche Kosten und schützt den Gastronomen vor unvorhergesehenen Ausgaben.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Nicht jede Schadensersatzforderung ist gerechtfertigt, aber ohne Versicherung müsste sich der Gastronom selbst um die rechtliche Abwehr kümmern. Ein Gast könnte beispielsweise behaupten, sich durch einen vermeintlich defekten Stuhl verletzt zu haben, obwohl dies nicht stimmt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung prüft die Ansprüche und übernimmt gegebenenfalls die juristische Abwehr. Dadurch spart sich der Gastronom hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Die Versicherung fungiert also nicht nur als Kostendeckung, sondern auch als Schutz gegen ungerechtfertigte Forderungen.

Gesetzliche und vertragliche Anforderungen erfüllen

Viele Vermieter oder Geschäftspartner verlangen von Gastronomen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Ohne eine solche Versicherung kann es schwierig sein, geeignete Gewerberäume zu mieten oder mit Lieferanten Verträge abzuschließen. Zudem können behördliche Auflagen bestehen, die eine Absicherung gegen bestimmte Risiken voraussetzen. Durch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung stellt der Gastronom sicher, dass er alle rechtlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt.

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Das macht eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie aus

Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie sollte eine hohe Deckungssumme von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten. Dabei ist es wichtig, branchenspezifische Risiken wie durch Lebensmittel verursachte Krankheiten zu berücksichtigen. Zudem sollte die Versicherungssumme flexibel an die individuellen Bedürfnisse des Betriebs anpassbar sein, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

In der Gastronomie können verschiedene Risiken auftreten, darunter Schäden durch verdorbene Speisen oder allergieauslösende Zutaten, die die Gesundheit der Gäste gefährden. Ebenso besteht die Gefahr von Unfällen, beispielsweise durch heiße Speisen und Getränke oder rutschige Böden. Darüber hinaus können Sachschäden durch Feuer, Wasser oder Bedienungsfehler erhebliche finanzielle Folgen für den Betrieb haben. Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung sollte all diese Risiken abdecken und den Gastronomen vor hohen Kosten schützen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte Schäden an gemieteten Gewerberäumen und deren Einrichtungen, wie Küchen oder Theken, absichern. Besonders wichtig ist die Kostenübernahme bei Brandschäden oder Wasserschäden, die im gemieteten Objekt entstehen können. Zudem sollte auch gemietetes Inventar mitversichert sein, um finanzielle Belastungen durch Beschädigungen zu vermeiden.

Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung von Ansprüchen, um ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Kommt es zu Streitigkeiten, werden auch Anwalts- und Gerichtskosten von der Versicherung getragen. So schützt sie den Gastronomiebetrieb vor überhöhten oder falschen Schadenersatzforderungen und verhindert finanzielle Belastungen durch unbegründete Klagen.

Eine flexible Betriebshaftpflichtversicherung bietet die Möglichkeit, spezielle Zusatzbausteine wie eine Produkthaftpflicht hinzuzufügen. Zudem sollte sie auch Außenveranstaltungen und Catering-Dienstleistungen mitversichern, um den Betrieb umfassend abzusichern. Wichtig ist außerdem, dass sich der Versicherungsschutz an die Betriebsgröße anpassen lässt – von kleinen Cafés bis hin zu großen Restaurants.

Zehn Beispiele für Schäden, die eine Betriebshaftpflicht in der Gastronomie abdeckt

1

Verletzung eines Gastes durch einen Sturz

Ein Gast rutscht auf einem feuchten Boden im Eingangsbereich oder in der Toilette aus und verletzt sich dabei. Ohne eine Betriebshaftpflicht müsste der Gastronom die medizinischen Behandlungskosten sowie etwaige Schmerzensgeldforderungen selbst tragen. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten und schützt den Betreiber vor den finanziellen Folgen des Unfalls.

Betriebshaftpflicht Gastronomie Personenschaden

2

Verbrühung durch heiße Getränke

Ein Gast wird von einem Kellner mit einer heißen Tasse Kaffee versehentlich verbrüht, weil dieser beim Servieren kippt. Der Gast erleidet schmerzhafte Hautverbrennungen, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Behandlungskosten und mögliche Schadenersatzforderungen ab, die durch den Vorfall entstehen.

Betriebshaftpflicht Gastronomie Kaffee Cafe

3

Lebensmittelvergiftung durch verdorbene Speisen

Ein Gast isst ein Gericht, das aufgrund einer falschen Lagerung oder unzureichender Hygiene mit Bakterien kontaminiert ist und leidet anschließend an einer Lebensmittelvergiftung. Dies kann zu hohen Behandlungskosten und möglicherweise zu einer Klage führen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Schadenersatzforderungen sowie die Kosten für die rechtliche Verteidigung des Gastronomen.

Betriebshaftpflicht Gastronomie Allergene

4

Allergische Reaktion auf nicht deklarierte Zutaten

Ein Gast reagiert allergisch auf eine Zutat in einem Gericht, die auf der Speisekarte nicht richtig deklariert wurde, obwohl der Gast diese Information benötigt hätte. Diese Reaktion kann von leichten Beschwerden bis hin zu einem lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock reichen. In diesem Fall deckt die Versicherung die ärztlichen Kosten und den möglichen Schadenersatz für den betroffenen Gast ab.

Betriebshaftpflicht Gastronomie Pizzeria

5

Beschädigung eines Handys durch verschüttetes Getränk

Ein Gast stellt sein Smartphone auf den Tisch, und beim Servieren verschüttet der Kellner versehentlich ein Getränk darauf. Das Getränk verursacht einen Totalschaden am Handy des Gastes. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Handys, wenn es sich um ein durch den Betrieb verursachtes Missgeschick handelt.

Betriebshaftpflicht Gastronomie Sachschaden

6

Sachschaden durch Feuer in der Küche

Durch einen Defekt an einem Küchengerät entsteht ein Brand, der Teile der Kücheneinrichtung sowie angrenzende Räume beschädigt. Die Kosten für die Reparatur des Gebäudes und der Küchenausstattung könnten ohne Versicherung die Existenz des Gastronomiebetriebs gefährden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt solche Sachschäden und hilft dabei, den Betrieb schnell wiederaufzubauen.

Betriebshaftpflicht Gastronomie Sachschaden

7

Wasserschaden durch geplatzte Wasserleitung

Eine Wasserleitung in der Küche platzt und überschwemmt den gesamten Bereich, wodurch nicht nur die Küche, sondern auch das Restaurant und benachbarte Räume beschädigt werden. Die Kosten für die Reparaturen und den Ersatz von beschädigten Möbeln oder Geräten wären ohne Versicherung hoch. Eine Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für den Wasserschaden sowie für die notwendigen Renovierungsarbeiten.

Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie Wasserschaden

8

Verletzung eines Gastes durch defekte Möbel

Ein Gast setzt sich auf einen Stuhl, der aufgrund eines versteckten Risses zusammenbricht und der Gast sich dabei am Fuß verletzt. In diesem Fall könnte der Gastronom für die medizinischen Kosten und mögliche Schmerzensgeldansprüche des Gastes haftbar gemacht werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für diese Schäden auf und schützt den Betreiber vor den finanziellen Folgen des Unfalls.

Betriebshaftpflicht Gastronomie Restaurant

9

Sachschaden an gemietetem Equipment

Ein teures Küchengerät, das vom Gastronomiebetrieb gemietet wurde, wird bei der Benutzung versehentlich beschädigt. Der Gastronom ist laut Mietvertrag verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt solche Schäden am gemieteten Equipment ab und schützt vor den Kosten für Reparatur oder Ersatz des Geräts.

Betriebshaftpflicht Gastronomie Catering

10

Unfall bei einem Catering-Event

Während einer Catering-Veranstaltung auf einer externen Feier stolpert ein Mitarbeiter und erleidet eine Verletzung, die eine längere Ausfallzeit zur Folge hat. Der betroffene Mitarbeiter könnte Anspruch auf Schadenersatz und Entschädigung haben. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für die Behandlung sowie die Ansprüche des Mitarbeiters, falls dieser durch den Unfall im Rahmen der Veranstaltung verletzt wurde.

Betriebshaftpflicht Catering Gastronomie

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Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie

Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung im Gastronomiebereich werden hauptsächlich durch den Jahresumsatz Ihres Betriebs beeinflusst. Je höher der Umsatz, desto größer ist das Risiko für die Versicherung, was zu höheren Beiträgen führen kann.

Eine Möglichkeit, die Versicherungskosten zu reduzieren, besteht darin, eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen, bevor die Versicherung den Rest übernimmt. Wenn Sie diesen Eigenanteil erhöhen, sinken die monatlichen oder jährlichen Versicherungsbeiträge.

Die genaue Höhe der Versicherungskosten wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Hierzu zählen unter anderem die Art der gastronomischen Tätigkeit (z. B. Restaurant, Imbiss oder Catering), die Anzahl der Beschäftigten, das Risikoprofil Ihres Betriebs und der Standort Ihres Unternehmens.

Jahresumsatz des Betriebes (als Berechnungsgrundlage) 100.000 €
Selbstbeteiligung 1.000 €
Errechneter Jahresbeitrag zur Versicherung Ab 107,05 €

Schon ab
107,05 €

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Für welche Arten der Gastronomie ist die Betriebshaftpflicht geeignet?

  • Restaurant
  • Gaststätte
  • Steakhouse
  • Sushi-Bar
  • Pizzeria
  • Imbiss
  • Dönerbude
  • Raststätte
  • Café
  • Shisha-Bar
  • Cocktailbar
  • Biergarten
  • Weinstube
  • Catering
  • Foodtruck
  • Partyservice
  • Hotel oder Pension mit Gastronomie
  • Bäckerei
  • Bistro

  • Konditorei
  • Eiscafé
  • Deli
  • Kneipe
  • Nachtclub
  • Bar
  • Diskothek

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Baugewerbe Versicherungsexperte der Continentale

Thomas Binner
Spezialist für Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen

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