
Betriebshaftpflicht für ambulante Pflegedienste
Als ambulanter Pflegedienst haben Sie direkt mit Menschen zu tun. Ob bei der Grundpflege , Behandlungspflege, Hauswirtschaftlichen Unterstützung oder Medikamentenblisterung – es kann immer etwas schief gehen, wofür Sie als Pflegedienstbetreiber haften. Nicht umsonst stellt eine Betriebshaftpflichtversicherung die Grundvoraussetzung dar, um überhaupt eine Kassenzulassung beantragen zu können.
Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste: Was Sie noch darüber wissen sollten
Wenn Ihr ambulanter Pflegedienst Verträge mit Kranken- und Pflegekassen abschließt, ist das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht. Doch das darf nicht der einzige Grund sein, warum Sie sich für den Erwerb einer Betriebshaftpflicht entschließen.
Denn schließlich ist der größte Vorteil einer solchen Versicherung, dass Sie Ihren Betrieb vor dem finanziellen Ruin schützt. Denn gerade im Umgang mit Menschen passieren Fehler. Und egal, ob dieser nun durch Sie selber oder einen Ihrer Mitarbeiter verursacht wurde, Sie können sich auf eine starken Partner verlassen, der Sie im Schadensfall auffängt.
Gern beraten wir Sie ausführlich zu einer für Sie passenden Betriebshaftpflicht. Kontaktieren Sie uns jetzt völlig unverbindlich und wir freuen uns schon darauf Sie persönlich zu diesem Thema beraten zu dürfen.
Inhaltsübersicht
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
Ein ambulanter Pflegedienst richtet sich an Menschen, die sich nicht mehr allein Zuhause versorgen können und auf externe Pflege angewiesen sind. Das können zum Beispiel Senioren sein. Aber auch Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen profitieren von dem großen Diensleistungsangebot eines ambulanten Pflegedienstes. Während ein Pflegeheim die Insassen stationär betreut, bietet ein ambulanter Pflegedienst den Vorteil von Hausbesuchen. Das heißt, die gesamten Pflegeservices können in den eigenen vier Wänden in Anspruch genommen werden.
Zu den Pflegeleistungen zählt zum einen die Grundpflege, welche die Grundbedürfnisse wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden, Essenszubereitung und Mobilität abdeckt. Daneben wird auch Behandlungspflege angeboten, welche die Medikamentengabe, Wundversorgung und Blutdruck- und Blutzuckermessung beinhaltet. Aber auch Hilfe bei der Reinigung und Haushaltsführung wird geboten, d.h. der Pflegebedürftige kann sich auf Unterstützung beim Wohnung putzen, einkaufen gehen, kochen oder Wäsche waschen freuen.
10 Schäden bei ambulanten Pflegediensten, die von einer Betriebshaftpflicht abgedeckt werden
Im folgenden zeigen wir Ihnen als Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes zehn konkrete Personen- und Sachschäden auf, die sich in Ihrem Alltag ergeben können. Selbst bei bester Ausführung aller Arbeiten kann menschliches Versagen nie ausgeschlossen werden und finanzielle Ausgleichszahlungen erfordern. Wie gut, dass eine Betriebshaftpflicht sowohl Sie als auch Ihre Angestellten vor einer durch Schäden verursachten finanziellen Schieflage schützt.
1
Patient stürzt während der Pflege
Während der Pflegedienst in den Wohnräumen des Patienten tätig ist, passiert das Unerwartete: der Patient stürzt trotz Gehhilfe und bricht sich das Hüftgelenk. Für die Behandlungskosten wird Ihr Pflegedienst zur Verantwortung gezogen, da dieser sich zum Zeitpunkt des Sturzes in unmittelbarer Nähe befand. Ein klassischer Unglücksfall, für den eigentlich niemand etwas kann. Doch zum Glück können Sie sich ganz auf die Betriebshaftpflicht für ambulante Pflegedienste verlassen. Diese ist nämlich dazu da, um genau solche Art von Schäden finanziell bis zur maximalen Deckungssumme zu tragen.

2
Fehler bei der Medikamentengabe
Wenn bei der Einteilung von Medikamenten diese vertauscht oder in falscher Dosierung dem Patienten verabreicht werden, kann das zu straken gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zum Tod desselben führen. Abgesehen von den Vorwürfen, die sich der Pfleger bei solch einem Missgeschick selber machen dürfte, werden Ausgleichszahlungen für Behandlungskosten und / oder Schmerzensgeld auf Ihren Betrieb zukommen. Dank der Betriebshaftpflicht brauchen Sie sich aber um den Erhalt ihres ambulanten Pflegedienstes keine Sorge zu machen, da diese Ihnen finanziell den Rücken frei hält.

3
Infektion nach Wundversorgung
Als ambulanter Pflegedienst sind Sie und Ihre Mitarbeiter auch mit der Wundversorgung betreut. Wenn ein Patient z.B. nach einer OP durch Ihren Dienst die Wundversorgung erhält, kann ebenso dabei etwas schief gehen. Stellen Sie sich vor, die Wunde oder das Verbandmaterial wurde nicht ausreichend desinfiziert. Wenn dann eine Infektion oder gar eine Sepsis entsteht, kann das sehr schwerwiegende Folgen haben. Während die Kosten für die Behandlungskosten des Patienten von der Betriebshaftpflicht getragen werden, kann Ihr Betrieb weiterhin ohne finanzielle Einbußen anderen Patienten helfen.

4
Verbrennung durch Wärmekissen
Viele ältere Menschen frieren leichter, was oft an dem Vorhandensein von weniger Muskelmasse und Fettgewebe liegt. Oft gehen diese daher mit einer Heizdecke, einem Wärmekissen oder einer Wärmflasche zu Bett. Wenn man als ambulanter Pflegedienst den Patienten bei diesem Vorgang begleitet und vielleicht sogar selber das Wärmekissen einstellt, kann es zu Fehlern kommen. Die Folge: der Patient schläft ein und merkt nicht, dass ihm das 50 Grad heiße Wärmekissen den Rücken verbrennt. Solch ein Personenschaden tritt zwar seltener auf, wird aber ebenso von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

5
Zahnprothese zerbricht
Wenn Ihr Pflegedienst beim Kunden ambulant seine Aufgabe verrichtet, kann es durch unglückliche Umstände zu einer Beschädigung der Teil- oder Vollprothese kommen z.B. dann, wenn diese sich über Nacht in einem Reinigungsbehältnis neben dem Bett befindet, das Sie oder Ihr Angestellter aus Versehen umwirft. Wussten Sie, dass eine Zahnprothese – je nach Art – knapp 20.000 Euro kosten kann? Da dies häufiger passiert als man denkt, lohnt sich allein schon deswegen der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Ihren Pflegedienst.

6
Beschädigung von Eigentum des Patienten
Ein klassischer Sachschaden. Während die Pflegekraft in der Wohnung des Patienten tätig ist, stößt sie aus Versehen den Fernseher um, der von der Kommode fällt und kaputt geht. Zwar hält sich der Schaden finanziell mit nur 600 Euro Höhe in Grenzen, doch ist es schön zu wissen, dass auch solche kleinen Schäden problemlos von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen wird. Je nachdem, wie hoch die Selbstbeteiligung von Ihnen gewählt wurde, müssen Sie dennoch einen Eigenanteil aufwenden.

7
Parkett wird zerkratzt
Das kann zum Beispiel passieren, wenn die Pflegekraft Möbel in der Wohnung des Patienten für die Pflege oder zur besseren Reinigung verschiebt. Ein Kratzer am Parkett kann schnell teuer werden. Muss dieser großflächig getauscht werden, bewegt man sich schnell in einem 4-stelligen Schadensbereich. Ihr Betrieb kann sich Dank vorhandener Betriebshaftpflicht entspannt zurücklehnen und darauf verlassen, dass diese für alles aufkommt.

8
Beschädigung von Fahrzeugen
Ohne Dienstwagen ist ein ambulanter Pflegedienst selten im Einsatz. Oft müssen mehrere Einsatzort am Tag abgefahren werden. Da kann es leicht passieren, dass das Fahrzeug ein benachbartes Auto beim Einparken beschädigt. Auch wenn verursachte Schäden eines Fahrzeug in der Regel schon über die Haftpflicht abgedeckt sind, kann trotzdem die Betriebshaftpflicht zur Verantwortung gezogen werden, da der Schaden während der betrieblichen Nutzung entstanden ist.

9
Wasserschaden beim Waschen des Patienten
Während die Pflegekraft den Patienten wäscht, passiert das Ungeschick. Der Duschschlauch rutscht aus der Hand und lässt für einige Sekunden Wasser in eine der Steckdosen gelangen. Die Sicherung springt raus und es muss ein Handwerker kommen, um den Wasserschaden an der elektrischen Leitung zu reparieren. Für alle Sachschäden, die sich während der Ausübung ihrer Tätigkeit ergeben können, sind Pfleger durch die Betriebshaftpflicht Ihres Arbeitgebers abgedeckt.

10
Ein Stuhl geht kaputt
Beim Transfer oder der Pflege eines Patienten kippt ein filigraner Holzstuhl um und zerbricht dabei. Als Betrieb haften Sie für diesen Schaden, der durch Sie oder einen Angestellten verursacht wurde. Der finanzielle Sxhaden hält sich dabei in Grenzen. Wenn in Ihrem Betrieb sich die Anzahl kleiner Schäden häufen, sollten Sie die Selbstbeteiligung lieber niedriger wählen, auch wenn dadurch der Jahresbeitrag zuerst einmal ansteigt. Denn viele Schäden zusammen betrachtet, ergeben am Ende viele Ersparnisse an den Stellen, wo sonst die Selbstbeteiligung nötig gewesen wäre.

Unfallversicherung
Wer schützt Ihre Mitarbeiter, wenn diese während Ihrer Arbeit einen Unfall erleiden oder durch eine typische Berufskrankheit ausfallen? Gerade in einem Beruf, der so viel körperliche Anstrengung von Ihrem Personal verlangt, sollten Sie als Arbeitgeber diese bestmöglich finanziell absichern. Durch eine finanzielle Unterstützung profitiert sowohl Ihr Mitarbeiter, wenn dieser länger ausfällt, als auch Sie, da Sie auch höhere Kosten beim Suchen und Einarbeiten neuer Kunden haben.
KFZ-Versicherung
Gerade bei einem ambulanten Pflegedienst funktioniert nichts ohne geeignete Einsatzfahrzeuge. Wie schnell kann es passieren, dass Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einen Unfall ungewollt verursacht oder beim Parken das Nachbarauto beschädigt. Je nachdem, wie viele Autos Sie versichern, kann ein Bündelnachlass gewährleistet werden, so dass Sie trotz gleich hoher Leistungen von einem geringeren Preis profitieren.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, profitieren Sie von einem passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass alle Kosten für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten übernommen werden, wenn gegen Sie ein Anspruch erhoben wird, der vor Gericht landet. Doch was ist, wenn Sie selber einen Anspruch erheben möchten? Zum Beispiel gegen eine Behörde, die Ihnen zu Unrecht Leistungen verweigert? Oder einen Mitarbeiter, der für Leistungen bezahlt werden möchte, die er nicht ausgeführt hat? Für solche Fälle müssen Sie eine Rechtsschutzversicherung aufweisen.
Betriebsunterbrechungversicherung
Ihr Betrieb befindet sich in einem Hochwassergebiet? Sie möchten auf Nummer sicher gehen, dass Ihr Betrieb auch im Falle eine Feuers finanzielle Einnahmeausfälle wegsteckt? Dann sollten Sie über eine Betriebsunterbrechungsversicherung nachdenken. Diese sichert Ihren Betrieb finanziell ab, wenn dieser durch unvorhersehbare Ereignisse (wie Feuer, Hochwasser oder Vandalismus) unterbrochen wird.
Sprechen Sie uns direkt an:

Thomas Binner
Spezialist für Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen
Montag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr