
Berufshaftpflicht für Krankenschwestern und Krankenpfleger
Als selbstständige Krankenschwester oder selbstständiger Krankenpfleger tragen Sie die volle Verantwortung für Ihre Arbeit. Schon kleine Fehler können finanzielle Ansprüche nach sich ziehen – insbesondere bei Personenschäden. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie in diesen Fällen zuverlässig. Sie übernimmt berechtigte Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und sichert damit sowohl Ihre berufliche als auch Ihre private Existenz. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Patienten konzentrieren, ohne sich um mögliche finanzielle Folgen sorgen zu müssen.
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Darum die Berufshaftpflicht für Krankenschwestern und Krankenpfleger
Die Arbeit als selbstständige Pflegekraft ist mit viel Verantwortung verbunden. Jede Handlung kann unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten haben, und selbst kleine Unachtsamkeiten können hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Anders als angestellte Pflegekräfte haften Selbstständige persönlich, auch mit ihrem Privatvermögen, wenn während der Betreuung oder Behandlung ein Schaden entsteht.
Typische Risiken sind etwa die fehlerhafte Verabreichung von Medikamenten, Stürze von Patienten während der Mobilisation oder Schäden an Eigentum, wie medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln. Kommt es zu einem berechtigten Anspruch, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten. Sie prüft zudem jede Forderung sorgfältig und wehrt unbegründete Ansprüche ab. So werden finanzielle Belastungen abgefedert, die andernfalls existenzbedrohend sein könnten.
Mit der Berufshaftpflicht können Sie Ihre Arbeit selbstständig und verantwortungsvoll ausführen, ohne dass ein einziger Vorfall Ihre berufliche Existenz gefährdet. Sie bietet Schutz bei allen typischen Szenarien des Pflegealltags und sorgt dafür, dass Sie sich voll auf die Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten konzentrieren können.
Inhaltsübersicht
Das deckt die Berufshaftpflichtversicherung für selbstständige Pflegekräfte ab
Schutz bei Personenschäden
Kommt es während der Pflege zu Verletzungen, Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Schäden bei Patientinnen und Patienten, übernimmt die Versicherung berechtigte Forderungen. Dazu gehören unter anderem Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation oder Schmerzensgeld. Beispiele sind ein Patient, der durch einen unbeabsichtigten Sturz während der Mobilisation verletzt wird, oder eine falsche Dosierung von Medikamenten.
Absicherung gegen unbegründete Vorwürfe
Nicht jeder Anspruch gegen Sie ist berechtigt. Die Berufshaftpflicht prüft unberechtigte Forderungen sorgfältig und wehrt diese auf eigene Kosten ab. Sie erhalten juristische Unterstützung, um Ihre rechtliche Position zu sichern, während Sie weiterhin Ihre Tätigkeit ausüben können.
Schutz bei Sachschäden
Die Berufshaftpflicht deckt auch Schäden an Eigentum Dritter ab, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen. Dazu zählen beispielsweise beschädigte Hilfsmittel, medizinische Geräte oder persönliche Gegenstände der Patienten. Auch die Reparatur oder der Ersatz von teurer Ausrüstung wird übernommen, sofern der Schaden beruflich verursacht wurde.
Versicherungsschutz bei Hausbesuchen
Viele selbstständige Pflegekräfte besuchen Patientinnen und Patienten direkt zu Hause. Auch hier sind Schäden, die während der Hausbesuche entstehen, abgesichert. Das umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden sowie die daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden.
Schutz vor Vermögensfolgeschäden
Entstehen finanzielle Nachteile, die direkt auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, greift die Versicherung ebenfalls. Dazu gehören beispielsweise Verdienstausfälle des Patienten, zusätzliche Behandlungskosten oder Kosten für Pflegehilfsmittel, die notwendig werden, weil ein Fehler während Ihrer Tätigkeit aufgetreten ist. Reine Vermögensschäden, die nur aus Beratung oder Empfehlungen resultieren, sind dagegen ausgeschlossen.
Deckung bei einfacher und grober Fahrlässigkeit
Die Versicherung kommt für Schäden auf, die durch einfache Fehler oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Das können unbeabsichtigte Handhabungsfehler, falsche Einschätzungen des Gesundheitszustands oder unachtsames Verhalten bei der Pflege sein. Vorsätzlich verursachte Schäden sind jedoch nicht versichert.
Kosten der Berufshaftpflichtversicherung
Die Continentale bietet selbstständigen Krankenschwestern und Krankenpflegern verschiedene Tarife zur Auswahl, die sich in der Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden unterscheiden. Je nach gewählter Selbstbeteiligung können die Beiträge zusätzlich reduziert werden. Besonders attraktiv ist der Abschluss, wenn Sie bereits weitere Versicherungen bei der Continentale haben. Dann profitieren Sie beim Abschluss eines weiteren Tarifs von einem Bündelnachlass von zehn Prozent.
Die Versicherungssummen beginnen bei drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und bieten so Schutz vor den finanziellen Folgen selbst schwerwiegender Vorfälle. Für höhere Deckungssummen fallen entsprechend höhere Beiträge an, dafür sind Sie aber auch bei umfangreicheren Schadensfällen umfassend abgesichert.
Welcher Tarif am besten zu Ihrer beruflichen Tätigkeit passt, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch. So stellen Sie sicher, dass Sie optimal abgesichert sind, ohne unnötig hohe Kosten zu tragen.
Diese Versicherungen lohnen sich zusätzlich
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sichert diese Versicherung Ihr Einkommen und schützt Ihre finanzielle Existenz. Gerade für Selbstständige ist sie besonders wichtig, da keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber erfolgt. Eine frühzeitige Absicherung kann zudem die Beiträge erheblich reduzieren, da diese mit steigendem Alter zunehmen.
Rechtsschutzversicherung
Konflikte mit Patienten, Angehörigen oder Geschäftspartnern können schnell hohe Kosten verursachen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichte und Sachverständige und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Besonders sinnvoll ist ein Tarif, der auch berufliche Rechtsstreitigkeiten im Gesundheitsbereich abdeckt.
Betriebshaftpflicht für ambulante Pflegedienste
Wenn Sie als selbstständige Pflegekraft einen kleinen Pflegedienst betreiben, kann eine Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste Schäden abdecken, die über Ihre persönliche Berufshaftpflicht hinausgehen. Zum Beispiel Schäden durch Angestellte oder Geräte, die Sie im Rahmen Ihrer Dienstleistung einsetzen.
Vorteile beim Abschluss der Continentale Berufshaftpflicht für Krankenschwestern und Krankenpfleger
Sprechen Sie uns direkt an:

Thomas Binner
Spezialist für Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen
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