Continentale Bezirksdirektion Binner

Krankenschwester bei der Arbeit, Berufshaftpflicht für Krankenschwestern und Krankenpfleger

Berufshaftpflicht für Krankenschwestern und Krankenpfleger

Als selbstständige Krankenschwester oder selbstständiger Krankenpfleger tragen Sie die volle Verantwortung für Ihre Arbeit. Schon kleine Fehler können finanzielle Ansprüche nach sich ziehen – insbesondere bei Personenschäden. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie in diesen Fällen zuverlässig. Sie übernimmt berechtigte Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und sichert damit sowohl Ihre berufliche als auch Ihre private Existenz. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Patienten konzentrieren, ohne sich um mögliche finanzielle Folgen sorgen zu müssen.

Continentale Versicherungen von Thomas Binner

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Darum die Berufshaftpflicht für Krankenschwestern und Krankenpfleger

Die Arbeit als selbstständige Pflegekraft ist mit viel Verantwortung verbunden. Jede Handlung kann unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten haben, und selbst kleine Unachtsamkeiten können hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Anders als angestellte Pflegekräfte haften Selbstständige persönlich, auch mit ihrem Privatvermögen, wenn während der Betreuung oder Behandlung ein Schaden entsteht.

Typische Risiken sind etwa die fehlerhafte Verabreichung von Medikamenten, Stürze von Patienten während der Mobilisation oder Schäden an Eigentum, wie medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln. Kommt es zu einem berechtigten Anspruch, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten. Sie prüft zudem jede Forderung sorgfältig und wehrt unbegründete Ansprüche ab. So werden finanzielle Belastungen abgefedert, die andernfalls existenzbedrohend sein könnten.

Mit der Berufshaftpflicht können Sie Ihre Arbeit selbstständig und verantwortungsvoll ausführen, ohne dass ein einziger Vorfall Ihre berufliche Existenz gefährdet. Sie bietet Schutz bei allen typischen Szenarien des Pflegealltags und sorgt dafür, dass Sie sich voll auf die Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten konzentrieren können.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Das deckt die Berufshaftpflichtversicherung für selbstständige Pflegekräfte ab

Schutz bei Personenschäden

Kommt es während der Pflege zu Verletzungen, Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Schäden bei Patientinnen und Patienten, übernimmt die Versicherung berechtigte Forderungen. Dazu gehören unter anderem Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation oder Schmerzensgeld. Beispiele sind ein Patient, der durch einen unbeabsichtigten Sturz während der Mobilisation verletzt wird, oder eine falsche Dosierung von Medikamenten.

Absicherung gegen unbegründete Vorwürfe

Nicht jeder Anspruch gegen Sie ist berechtigt. Die Berufshaftpflicht prüft unberechtigte Forderungen sorgfältig und wehrt diese auf eigene Kosten ab. Sie erhalten juristische Unterstützung, um Ihre rechtliche Position zu sichern, während Sie weiterhin Ihre Tätigkeit ausüben können.

Schutz bei Sachschäden

Die Berufshaftpflicht deckt auch Schäden an Eigentum Dritter ab, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen. Dazu zählen beispielsweise beschädigte Hilfsmittel, medizinische Geräte oder persönliche Gegenstände der Patienten. Auch die Reparatur oder der Ersatz von teurer Ausrüstung wird übernommen, sofern der Schaden beruflich verursacht wurde.

Versicherungsschutz bei Hausbesuchen

Viele selbstständige Pflegekräfte besuchen Patientinnen und Patienten direkt zu Hause. Auch hier sind Schäden, die während der Hausbesuche entstehen, abgesichert. Das umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden sowie die daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden.

Schutz vor Vermögensfolgeschäden

Entstehen finanzielle Nachteile, die direkt auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, greift die Versicherung ebenfalls. Dazu gehören beispielsweise Verdienstausfälle des Patienten, zusätzliche Behandlungskosten oder Kosten für Pflegehilfsmittel, die notwendig werden, weil ein Fehler während Ihrer Tätigkeit aufgetreten ist. Reine Vermögensschäden, die nur aus Beratung oder Empfehlungen resultieren, sind dagegen ausgeschlossen.

Deckung bei einfacher und grober Fahrlässigkeit

Die Versicherung kommt für Schäden auf, die durch einfache Fehler oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Das können unbeabsichtigte Handhabungsfehler, falsche Einschätzungen des Gesundheitszustands oder unachtsames Verhalten bei der Pflege sein. Vorsätzlich verursachte Schäden sind jedoch nicht versichert.

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Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Kosten der Berufshaftpflichtversicherung

Die Continentale bietet selbstständigen Krankenschwestern und Krankenpflegern verschiedene Tarife zur Auswahl, die sich in der Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden unterscheiden. Je nach gewählter Selbstbeteiligung können die Beiträge zusätzlich reduziert werden. Besonders attraktiv ist der Abschluss, wenn Sie bereits weitere Versicherungen bei der Continentale haben. Dann profitieren Sie beim Abschluss eines weiteren Tarifs von einem Bündelnachlass von zehn Prozent.

Die Versicherungssummen beginnen bei drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und bieten so Schutz vor den finanziellen Folgen selbst schwerwiegender Vorfälle. Für höhere Deckungssummen fallen entsprechend höhere Beiträge an, dafür sind Sie aber auch bei umfangreicheren Schadensfällen umfassend abgesichert.

Welcher Tarif am besten zu Ihrer beruflichen Tätigkeit passt, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch. So stellen Sie sicher, dass Sie optimal abgesichert sind, ohne unnötig hohe Kosten zu tragen.

Tarif XL

83,75€
Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Leistungen

  • 3 Mio Deckungssumme für Personen und Sachschäden
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Angestelltes Personal
  • 10% Bündelnachlass

  • Alle Geschäftsräume mitversichert
  • Einschluss Private Haftpflicht möglich

Tarif XXL

92,13 €
Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Leistungen

  • 5 Mio Deckungssumme für Personen und Sachschäden
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Angestelltes Personal
  • 10% Bündelnachlass

  • Alle Geschäftsräume mitversichert
  • Einschluss Private Haftpflicht möglich

Tarif TOP

115,16 €
Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer

Leistungen

  • 10 Mio Deckungssumme für Personen und Sachschäden
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Angestelltes Personal
  • 10% Bündelnachlass

  • Alle Geschäftsräume mitversichert
  • Einschluss Private Haftpflicht möglich

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Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Diese Versicherungen lohnen sich zusätzlich

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sichert diese Versicherung Ihr Einkommen und schützt Ihre finanzielle Existenz. Gerade für Selbstständige ist sie besonders wichtig, da keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber erfolgt. Eine frühzeitige Absicherung kann zudem die Beiträge erheblich reduzieren, da diese mit steigendem Alter zunehmen.

Rechtsschutzversicherung

Konflikte mit Patienten, Angehörigen oder Geschäftspartnern können schnell hohe Kosten verursachen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichte und Sachverständige und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Besonders sinnvoll ist ein Tarif, der auch berufliche Rechtsstreitigkeiten im Gesundheitsbereich abdeckt.

Betriebshaftpflicht für ambulante Pflegedienste

Wenn Sie als selbstständige Pflegekraft einen kleinen Pflegedienst betreiben, kann eine Betriebshaftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste Schäden abdecken, die über Ihre persönliche Berufshaftpflicht hinausgehen. Zum Beispiel Schäden durch Angestellte oder Geräte, die Sie im Rahmen Ihrer Dienstleistung einsetzen.

Vorteile beim Abschluss der Continentale Berufshaftpflicht für Krankenschwestern und Krankenpfleger

Persönlicher Ansprechpartner

Anstatt sich durch endlose Telefonschleifen zu kämpfen, haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie langfristig betreut und Ihre individuelle Situation genau kennt. So erhalten Sie schnelle und persönliche Unterstützung im Schadensfall.

Spezialisiert auf Heilberufe

Die Continentale ist als Versicherungsunternehmen seit ihrer Gründung auf Heilberufe fokussiert und versteht die besonderen Herausforderungen von Krankenschwestern und Krankenpflegern. Sie profitieren von maßgeschneiderten Versicherungslösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Bester Schutz zum Bestpreis

Dank der langjährigen Erfahrung und Branchenkenntnis bietet die Continentale optimalen Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie erhalten umfassende Absicherung, ohne unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen.

Sprechen Sie uns direkt an:

Wir beraten Sie gern!

Baugewerbe Versicherungsexperte der Continentale

Thomas Binner
Spezialist für Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen

Montag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen zur Berufshaftpflicht für Pflegekräfte

Was passiert, wenn ein Patient mir etwas vorwirft, ich aber keine Schuld habe?

Die Berufshaftpflicht prüft alle Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Versicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Schritte, sodass Sie sich nicht selbst um juristische Auseinandersetzungen kümmern müssen. So bleibt Ihr Berufs- und Privatvermögen geschützt.

Welche Schäden übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung in meinem Beruf als Pfleger?

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden, die direkt aus einem Schaden an Personen oder Sachen resultieren. Reine Vermögensschäden durch Beratung oder Ratschläge sind dagegen nicht versichert. So sind Sie finanziell abgesichert, wenn ein Patient einen Schaden erleidet und Anspruch auf Entschädigung geltend macht.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme für meine Tätigkeit im Pflegeberuf sein?

Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welcher Höhe Ihre Berufshaftpflicht die Kosten für Schadensersatz übernimmt. Für freiberufliche Krankenschwestern und Pfleger empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden, da gerade bei schweren Verletzungen hohe Schadensersatzforderungen entstehen können. Höhere Summen bieten noch besseren Schutz und sind für die Absicherung Ihres Berufs sinnvoll.

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