Ja, die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen Ihrer Reitlehrertätigkeit entstehen. Dazu gehören sowohl Personen- als auch Sachschäden bei Schülern oder Dritten, die während des Reitunterrichts auftreten. Auch berechtigte Schadensersatzforderungen werden übernommen.
