
Betriebshaftpflicht für Kosmetikstudio
Die Arbeit in einem Kosmetikstudio erfordert nicht nur Fachwissen und Sorgfalt – auch das Thema Absicherung spielt eine wichtige Rolle. Denn trotz größter Vorsicht kann immer etwas passieren. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Missgeschicke und sorgt für ein gutes Gefühl im Alltag.
Erfahren Sie auf dieser Seite, worauf es bei einer guten Betriebshaftpflicht für Kosmetikstudios ankommt. Gern beraten wir Sie auch persönlich zu diesem Thema - gratis und unverbindlich.
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Darum die Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Kosmetikstudio
Ob Hautreaktionen nach einer Behandlung, versehentlich beschädigte Kleidung oder ein Sturz im Behandlungsraum – als Inhaber eines Kosmetikstudios tragen Sie Verantwortung für Kunden, Mitarbeiter und den Betrieb. Eine Betriebshaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch die berufliche Tätigkeit Personen- oder Sachschäden entstehen, und übernimmt im Schadensfall die Kosten für berechtigte Forderungen. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt – notfalls auch vor Gericht.
Die Versicherung deckt typische Risiken im Kosmetikstudio ab: von der klassischen Gesichtsbehandlung über Wimpernfärben bis hin zu modernen Methoden wie Microneedling oder apparativer Kosmetik (je nach gewähltem Tarif). Auch Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht werden, sind in der Regel mitversichert.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an und lassen Sie uns gemeinsam die Betriebshaftpflicht finden, die zu Ihrem Kosmetikstudio passt. Unverbindlich und persönlich und auf den Punkt.
Inhaltsübersicht
Schutz bei Personen- und Sachschäden
Im Kosmetikstudio kann schnell etwas passieren – etwa wenn ein Kunde auf nassem Boden ausrutscht oder sich beim Betreten des Studios verletzt. In solchen Fällen haftet der Studioinhaber und muss für Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld aufkommen. Es sei denn es liegt eine Betriebshaftpflicht vor. Dann werden nicht nur solche Schäden, sondern auch Sachschäden, etwa wenn durch eine Behandlung Kleidung oder persönliche Gegenstände beschädigt werden, abgedeckt.
Absicherung von Behandlungsfehlern
Selbst bei routinierten Anwendungen kann ein Fehler passieren – etwa bei einer allergischen Reaktion nach einer Gesichtsbehandlung oder bei Hautreizungen durch ein Peeling. Der Kunde könnte in solchen Fällen Schadensersatz fordern oder sogar juristisch gegen das Studio vorgehen. Die Betriebshaftpflicht springt ein, wenn aus der beruflichen Tätigkeit heraus Schäden entstehen. Sie übernimmt nicht nur die Kosten, sondern sorgt auch für eine professionelle Abwicklung.
Versicherung von Mitarbeitern
Mitarbeiter sind im Kosmetikstudio täglich im direkten Kontakt mit Kunden und Geräten. Wenn ein Mitarbeiter unbeabsichtigt einen Fehler macht oder durch Unachtsamkeit einen Schaden verursacht, haftet der Inhaber des Studios. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch diese Fälle ab – egal ob es sich um eine versehentlich verschüttete Flüssigkeit oder eine falsche Anwendung handelt. So müssen solche Zwischenfälle nicht aus eigener Tasche bezahlt werden und schafft einen sicheren Rahmen im Arbeitsalltag.
Schutz vor unberechtigten Forderungen
Nicht jede Schadensmeldung ist berechtigt – manchmal übertreiben Kunden oder versuchen, sich auf Kosten des Studios zu bereichern. In solchen Fällen prüft die Betriebshaftpflicht die Ansprüche genau und übernimmt die rechtliche Abwehr. Das spart Zeit, Nerven und vor allem Anwalts- oder Gerichtskosten. Man bleibt nicht allein, sondern hat einen starken Partner an der Seite. So lässt sich der Fokus auf das Tagesgeschäft richten, ohne sich mit juristischen Auseinandersetzungen belasten zu müssen.
Reputation wahren
Ein professioneller Umgang mit Schadensfällen wirkt vertrauenswürdig und verantwortungsvoll. Kunden sehen, dass man für solche Situationen vorbereitet ist und sich um schnelle Lösungen bemüht. Das stärkt das Image und kann sogar zur Kundenbindung beitragen. Wer sich sicher fühlt, kommt gerne wieder. Eine gute Absicherung trägt also direkt zur langfristigen Zufriedenheit und zum Ruf des Studios bei.
Existenzsicherung
Ein einziger großer Schadensfall kann ausreichen, um ein kleines oder mittelständisches Studio finanziell in die Knie zu zwingen. Ohne Absicherung müssen Kosten oft aus eigener Tasche bezahlt werden – das kann schnell fünfstellige Beträge erreichen. Die Betriebshaftpflicht schützt vor solchen existenzbedrohenden Risiken. Sie fängt finanzielle Belastungen auf und sorgt dafür, dass das Unternehmen handlungsfähig bleibt.
Hautreizungen nach einer Gesichtsbehandlung
Eine Kundin lässt sich ein Fruchtsäurepeeling machen, das ihre Haut nicht verträgt. Kurz nach der Behandlung zeigt sich eine starke Rötung und es entstehen kleine Entzündungen im Gesicht. Sie sucht daraufhin einen Hautarzt auf und muss eine medikamentöse Behandlung beginnen. Zusätzlich fordert sie Schadensersatz für die Ausfalltage im Beruf. Die Betriebshaftpflicht übernimmt in diesem Fall die Behandlungskosten sowie den Schadenersatz.

Verletzung bei der Pediküre
Bei einer Pediküre wird die Nagelhaut versehentlich zu tief geschnitten, wodurch sich die Wunde entzündet. Die Kundin klagt über Schmerzen und muss mehrmals zum Arzt, um die Entzündung behandeln zu lassen. Aufgrund der Beschwerden kann sie über Tage keine geschlossenen Schuhe tragen und fällt bei der Arbeit aus. Sie verlangt Schmerzensgeld und die Erstattung ihrer Behandlungskosten. Auch hier greift die Betriebshaftpflicht und übernimmt die finanziellen Forderungen.

Verbrennung durch heißes Wachs
Beim Enthaaren mit Heißwachs wird das Wachs zu stark erhitzt und verursacht eine Verbrennung an der Haut der Kundin. Die betroffene Stelle ist gerötet, schmerzt stark und es bildet sich eine Blase. Die Kundin dokumentiert den Vorfall und stellt eine Schadensersatzforderung. Neben den Arztkosten möchte sie auch Schmerzensgeld erhalten. Die Versicherung reguliert diesen Schaden und schützt den Studioinhaber vor den finanziellen Folgen.

Beschädigung einer Handtasche
Während einer Behandlung wird versehentlich eine Lotion über die geöffnete Designertasche der Kundin verschüttet. Das Leder nimmt das Produkt auf und bekommt hässliche Flecken, die nicht mehr zu entfernen sind. Die Kundin fordert die Kosten für eine neue Tasche im Wert von mehreren Hundert Euro. Da der Schaden während des Aufenthalts im Studio entstanden ist, haftet der Inhaber. Die Betriebshaftpflicht kommt für die Wiederbeschaffung der Tasche auf.

Sturz im Eingangsbereich
Ein Kunde betritt das Studio an einem regnerischen Tag und rutscht auf dem feuchten Boden im Eingangsbereich aus. Er fällt unglücklich und verletzt sich am Handgelenk, das später sogar operiert werden muss. Der Kunde macht das Studio für den Unfall verantwortlich, da keine rutschfeste Matte ausgelegt war. Er verlangt Schadenersatz für die medizinische Versorgung und eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Die Versicherung prüft den Fall und übernimmt die Regulierung des Schadens.

Fehler eines Mitarbeiters beim Microneedling
Ein Mitarbeiter führt ein Microneedling durch, stellt das Gerät jedoch versehentlich auf eine zu hohe Stichtiefe. Die Haut der Kundin wird verletzt und zeigt am nächsten Tag punktuelle Blutergüsse und Reizungen. Sie sucht einen Hautarzt auf und verzichtet aus Angst vor Narben auf weitere Behandlungen im Studio. Der Vorfall wird dem Betreiber zur Last gelegt, da dieser für seine Mitarbeiter haftet. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Kosten und schützt das Unternehmen vor dem finanziellen Risiko.

Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für ein Kosmetikstudio
Die Höhe der Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung in einem Kosmetikstudio hängt von mehreren Faktoren ab. Ausschlaggebend sind unter anderem die Größe des Studios, die Anzahl der Mitarbeiter und der jährliche Umsatz. Mit zunehmender Geschäftstätigkeit steigt auch das Risiko für potenzielle Schäden – das wirkt sich entsprechend auf die Beitragshöhe aus.
Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Kosten im Rahmen zu halten. Durch eine individuelle Gestaltung der Versicherung – etwa über eine bewusst gewählte Selbstbeteiligung oder die Kombination mit weiteren Policen wie einer Inhaltsversicherung für Behandlungsgeräte und Einrichtung – lässt sich der Versicherungsschutz gezielt optimieren. Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen ein unverbindliches Angebot, das genau auf Ihr Kosmetikstudio zugeschnitten ist.
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Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung schützt das Studio gegen Schäden an Einrichtungsgegenständen, Geräten und Vorräten wie Kosmetikprodukten, Möbeln und Maschinen. Falls durch Brand, Einbruch, Vandalismus oder Wasser Schäden entstehen, wird der Ersatz der beschädigten oder zerstörten Gegenstände übernommen. Auch Diebstahl und Zerstörung durch höhere Gewalt sind abgesichert. Diese Versicherung ist besonders wichtig, wenn wertvolle Geräte wie Lasergeräte, Mikronadelgeräte oder Wimpernverlängerungswerkzeuge genutzt werden.
Unfallversicherung für Mitarbeiter
Diese Versicherung schützt Mitarbeiter, die im Kosmetikstudio tätig sind, vor den Folgen von Unfällen während ihrer Arbeit. Falls sich ein Mitarbeiter bei einer Behandlung oder durch das Bedienen von Geräten verletzt, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation oder eine Rente im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. Da Kosmetikstudios oft mit scharfen Werkzeugen oder chemischen Substanzen arbeiten, ist der Schutz von Mitarbeitern vor Unfällen besonders wichtig.
Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsschutz bietet Schutz bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Mitarbeitern oder Dienstleistern. Falls ein Studioinhaber mit einer Klage konfrontiert wird – zum Beispiel wegen Schadenersatzforderungen durch eine angeblich fehlerhafte Behandlung – übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die rechtliche Verteidigung, einschließlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Dies ist besonders wichtig, wenn juristische Auseinandersetzungen hohe Kosten verursachen können.
Diebstahlversicherung
In Kosmetikstudios gibt es oft teure Kosmetikprodukte, Geräte und Werkzeuge, die im Falle eines Einbruchs gestohlen werden könnten. Eine Diebstahlversicherung schützt vor Diebstahl und Vandalismus. Falls also ein Einbruch oder Diebstahl von Werten stattfindet, übernimmt die Versicherung den Ersatz der gestohlenen Gegenstände. Diese Versicherung kann als Zusatz zu einer Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung ist sinnvoll, wenn das Kosmetikstudio aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen wie Brand, Wasserschäden oder Technikausfällen für längere Zeit nicht öffnen kann. Sie übernimmt die Kosten für Einnahmeausfälle und hilft, den Betrieb aufrechtzuerhalten, bis das Studio wieder funktionsfähig ist. Diese Versicherung ist besonders für Studios wichtig, die auf regelmäßige Kundentermine angewiesen sind und hohe Fixkosten haben.
Produkt- und Produkthaftpflichtversicherung
Falls Kosmetikstudios Produkte selbst herstellen oder weiterverkaufen – wie Hautpflegeprodukte oder Haarpflegeprodukte – ist eine Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie deckt Schäden ab, die durch defekte Produkte entstehen, etwa wenn ein Kunde allergisch auf ein Produkt reagiert oder es zu gesundheitlichen Schäden kommt. Die Versicherung schützt vor den Schadenersatzforderungen von Kunden, die durch fehlerhafte Produkte zu Schaden kommen.
Sprechen Sie uns direkt an:

Thomas Binner
Spezialist für Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen
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