Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Schadensfällen ab, die im Betrieb einer Brauerei auftreten können, wie:

  • Produkthaftung: Verunreinigte oder fehlerhafte Bierchargen, die gesundheitliche Schäden bei Kunden verursachen.
  • Personenschäden: Wenn sich Kunden oder Lieferanten im Brauereibetrieb verletzen, z. B. durch einen Sturz.
  • Sachschäden: Zerstörung von Eigentum, wie etwa beschädigte Maschinen oder Gebäude durch Feuer, Wasser oder andere Vorfälle.
  • Umweltschäden: Durch fehlerhafte Entsorgung von Abfällen oder Lecks können Umweltschäden entstehen, die ebenfalls abgedeckt werden.