Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt vor allem Sachschäden (z.B. Beschädigung von Gebäuden oder Fahrzeugen), Personenschäden (z.B. Verletzungen von Dritten durch herabfallende Objekte) und Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn durch verspätete Fertigstellung eines Projekts). Auch Schäden durch Fehler in der Ausführung der Arbeit, wie eine undichte Dachabdichtung, können abgedeckt sein. Es gibt jedoch auch Risiken, die nicht durch diese Versicherung abgedeckt werden, wie etwa Schäden an eigenen Betriebsmitteln.