Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt insbesondere:
- Personenschäden: z. B. wenn jemand durch Ihre Arbeiten am Messestand verletzt wird.
- Sachschäden: z. B. bei der Beschädigung von Exponaten, Messetechnik oder Gebäudeteilen.
- Vermögensschäden: z. B. wenn durch eine verspätete Fertigstellung ein Kunde finanzielle Einbußen erleidet.