Wenn Sie ausschließlich als Angestellter im Studio Ihres Arbeitsgebers unterrichten, benötigen Sie keine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer. Sollten Sie aber daneben noch freiberuflich tätig sein und zum Beispiel Personal Training an Privatpersonen geben, sind Sie mit einer Berufshaftpflichtversicherungen besser beraten.