
Berufshaftpflicht für Tierarzt
Als Tierarzt tragen Sie täglich eine große Verantwortung – nicht nur für die Gesundheit Ihrer tierischen Patienten, sondern auch im Umgang mit deren Besitzern. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen, die im Praxisalltag schnell entstehen können. Ob Behandlungsfehler, Sachschäden oder Verletzungen Dritter – die richtige Absicherung gibt Ihnen Sicherheit. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren.
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Darum die Berufshaftpflichtversicherung für Tierärzte
Als Tierarzt oder Veterinär stehen Sie täglich im direkten Kontakt mit Tieren und deren Haltern – eine Kombination, die mit besonderen Risiken verbunden ist. Schon eine kleine Unachtsamkeit bei der Behandlung, ein Missverständnis mit dem Tierhalter oder ein unerwartetes Verhalten eines Tieres kann zu Personen- oder Sachschäden führen.
In solchen Fällen kann schnell eine Schadensersatzforderung auf Sie zukommen, die ohne passenden Versicherungsschutz erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Die Berufshaftpflichtversicherung für Tierärzte schützt Sie vor diesen Risiken, indem sie berechtigte Ansprüche reguliert und unberechtigte Forderungen für Sie abwehrt – notfalls auch vor Gericht.
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung – wir helfen Ihnen, den optimalen Schutz für Ihre Praxis zu finden!
Inhaltsübersicht
Schutz bei Personenschaden
Wenn ein Tierhalter oder eine dritte Person durch Ihre tierärztliche Tätigkeit verletzt wird, kann das schnell hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Beispielsweise, wenn ein Tier nach einer Behandlung unerwartet reagiert und jemanden verletzt. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Heilbehandlungen, Schmerzensgeld oder Reha-Maßnahmen.
Schutz bei Sachschäden
Kommt es durch Ihre Arbeit oder durch Tiere in Ihrer Obhut zu einem Schaden an fremdem Eigentum, greift die Berufshaftpflichtversicherung. Das kann etwa passieren, wenn ein Tier während der Behandlung Panik bekommt und dabei das Smartphone des Besitzers vom Tisch stößt. Die Versicherung kommt für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands auf.
Haftung bei Vermögensschäden
Manchmal kann eine falsche Diagnose oder eine verspätete Behandlung zu finanziellen Nachteilen beim Tierhalter führen, etwa durch Folgekosten oder entgangene Einnahmen. Solche sogenannten „echten Vermögensschäden“ sind in der Berufshaftpflicht mitversichert. Die Versicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren.
Deckung von Tierhüterrisiko
Während sich Tiere stationär in Ihrer Obhut befinden, übernehmen Sie rechtlich gesehen eine besondere Verantwortung. Verursacht das Tier in dieser Zeit einen Schaden – etwa durch eine Bissverletzung oder Sachbeschädigung – haften Sie unter Umständen dafür. Die Berufshaftpflicht deckt genau dieses sogenannte Tierhüterrisiko ab.
Abdeckung von Mitarbeiterschäden
In vielen Praxen sind angestellte Tierärzte, Helfer oder Auszubildende tätig, die ebenfalls Fehler machen können. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise versehentlich eine falsche Medikation verabreicht oder während der Behandlung einen Schaden verursacht, kann das rechtliche Folgen haben. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie auch in diesen Fällen.
Passiver Rechtsschutz
Die Berufshaftpflichtversicherung prüft im Schadenfall nicht nur, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, sondern wehrt auch unbegründete Forderungen konsequent ab. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, übernimmt sie die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren. Damit sind Sie auch juristisch bestens abgesichert – ohne zusätzliche Rechtsschutzversicherung.
Behandlungsfehler mit Verletzungsfolge
Auch bei größter Sorgfalt kann es passieren: Ein Medikament wird falsch dosiert oder eine Diagnose stellt sich im Nachhinein als nicht korrekt heraus. Wird ein Tier durch einen Behandlungsfehler geschädigt, können schnell Forderungen auf Sie zukommen – etwa für Folgekosten oder Schmerzensgeld. Solche Vorwürfe treffen Sie nicht nur fachlich, sondern auch finanziell. Ihre Berufshaftpflicht schützt Sie in diesen Fällen, indem sie berechtigte Ansprüche reguliert und unberechtigte konsequent abwehrt.

Verletzung des Tierhalters durch ein Tier in der Praxis
Ein Tierhalter wird in Ihrem Wartezimmer oder Behandlungsraum von seinem eigenen Tier verletzt – zum Beispiel durch einen Biss oder Tritt. Wenn der Vorwurf laut wird, Sie hätten das Tier nicht ausreichend gesichert oder zu spät reagiert, stehen Sie plötzlich im Fokus. Solche Personenschäden können teuer werden, insbesondere wenn Schmerzensgeld oder Verdienstausfall gefordert wird. Die Berufshaftpflicht steht hinter Ihnen und übernimmt alle anfallenden Kosten.

Sachbeschädigung durch ein Tier in Ihrer Obhut
Während ein Tier stationär bei Ihnen aufgenommen ist, zerstört es versehentlich das Handy oder die Brille des Halters. Obwohl es sich um das Eigentum des Kunden handelt, haften Sie als Tierarzt für Schäden, die durch Tiere in Ihrer Obhut entstehen. Solche Situationen lassen sich nicht immer vermeiden – selbst bei bester Betreuung. Genau für diesen Fall sichert Sie Ihre Berufshaftpflicht zuverlässig ab.

Sachschaden durch Ihre Mitarbeiter
Ein Mitarbeiter stößt ein Gerät um, verschüttet eine Flüssigkeit oder beschädigt versehentlich Kundeneigentum. Als Praxisinhaber haften Sie für das Verhalten Ihres Teams – auch wenn der Fehler nicht von Ihnen selbst stammt. Kunden erwarten in solchen Fällen zu Recht eine schnelle und professionelle Regulierung des Schadens. Mit der richtigen Berufshaftpflicht bleibt Ihre finanzielle Verantwortung dabei überschaubar.

Falsche Beratung mit finanziellen Folgen
Sie raten aus medizinischer Sicht zu einer bestimmten Behandlung – doch später entsteht dem Tierhalter durch Ihre Empfehlung ein finanzieller Schaden, z. B. bei einem Zuchttier. Auch ohne körperliche Verletzung kann hier ein sogenannter Vermögensschaden entstehen, für den Sie haften. Derartige Fälle sind juristisch anspruchsvoll und emotional oft belastend. Ihre Berufshaftpflicht schützt Sie vor den Kosten und hilft, die Situation rechtssicher zu klären.

Sturz eines Kunden in Ihrer Praxis
Ein Kunde rutscht in Ihrem Wartebereich auf einem feuchten Boden aus und verletzt sich dabei. Auch wenn der Unfall auf unglückliche Umstände zurückzuführen ist, werden Sie als Praxisinhaber schnell in die Haftung genommen. Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall – die Forderungen können erheblich sein. Gut zu wissen, dass Ihre Berufshaftpflicht alle Kosten übernimmt und Sie auch vor rechtlichen Folgen schützt.

Kosten der Berufshaftpflichtversicherung für den Tierarzt
Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem von der Art Ihrer tierärztlichen Tätigkeit. Wenn Sie ausschließlich in einer Kleintierpraxis arbeiten, profitieren Sie in der Regel von einem günstigeren Beitrag. Betreiben Sie hingegen eine gemischte Praxis mit Klein- und Großtieren, fällt der Beitrag etwas höher aus, da das Risiko entsprechend steigt. Für beide Varianten gibt es individuell abgestimmte Versicherungslösungen, die genau zu Ihrem Praxisprofil passen.
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Inhaltsversicherung
Ihre medizinischen Geräte, Computer, Möbel und Medikamente stellen einen hohen materiellen Wert dar. Die Inhaltsversicherung schützt Ihre Praxisausstattung bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm. Auch Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch sind meist mit abgedeckt. So sichern Sie das wirtschaftliche Fundament Ihrer Praxis zuverlässig ab.
Ertragsausfallversicherung
Wenn Ihre Praxis nach einem Schadenereignis – z. B. einem Brand oder Wasserschaden – zeitweise schließen muss, können hohe Einnahmeverluste entstehen. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt in dieser Zeit die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn. Sie erhalten also weiterhin Liquidität, selbst wenn die Praxis stillsteht. Besonders für selbstständige Tierärzte ist das existenzsichernd.
Rechtsschutzversicherung
Ob Streit mit einem Kunden, einer Behörde oder einem Mitarbeiter – rechtliche Auseinandersetzungen sind im Praxisalltag nicht ausgeschlossen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, wenn Sie Ihre Interessen durchsetzen müssen. Auch eine telefonische Rechtsberatung ist häufig enthalten. So gehen Sie juristisch auf Nummer sicher – ohne finanzielle Risiken.
Unfallversicherung
Ein Unfall kann Ihre Arbeitskraft vorübergehend oder dauerhaft einschränken – im schlimmsten Fall sogar Ihre berufliche Existenz gefährden. Die gesetzliche Absicherung reicht hier meist nicht aus, besonders für Selbstständige. Eine private Unfallversicherung leistet bei Invalidität, zahlt ein Tagegeld oder übernimmt Reha-Kosten. Sie ergänzt den Schutz Ihrer Arbeitskraft wirkungsvoll und flexibel.
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital – fällt sie weg, etwa durch Krankheit oder einen Unfall, kann das Ihre gesamte Existenz bedrohen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf als Tierarzt dauerhaft nicht mehr ausüben können. Gerade in einem körperlich und psychisch fordernden Beruf wie dem Ihren ist das Risiko nicht zu unterschätzen. Die BU gehört zu den wichtigsten Absicherungen für selbstständige wie angestellte Tierärzte.
Cyberversicherung
Digitale Angriffe, Datenverlust oder Hackerangriffe können auch Tierarztpraxen treffen – z. B. über gestohlene Patientendaten oder blockierte Praxissoftware. Eine Cyberversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle, übernimmt IT-Forensik, Schadenregulierung und Rechtskosten. Sie bietet zudem Hilfe bei der Kommunikation mit Kunden oder Behörden, falls sensible Daten betroffen sind. In Zeiten digitaler Abhängigkeit ist dieser Schutz zunehmend unverzichtbar.
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Thomas Binner
Spezialist für Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen
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