Continentale Bezirksdirektion Binner

Betriebshaftpflicht für Maler

Betriebshaftpflicht für Maler

Als Maler arbeiten Sie täglich mit Farben, Lacken und Werkzeugen und trotz größter Sorgfalt kann schnell etwas passieren. Ein umgestoßener Farbeimer auf dem wertvollen Parkett, eine beschädigte Einrichtung oder sogar ein verletzter Kunde – solche Missgeschicke können teuer werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen schützt und Ihre Existenz sichert.

Continentale Versicherungen von Thomas Binner

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Darum die Betriebshaftpflichtversicherung für Maler

Als Maler tragen Sie nicht nur Verantwortung für eine saubere und präzise Arbeit, sondern auch für die Sicherheit auf der Baustelle. Schon kleine Unachtsamkeiten, wie das Umstoßen einer Leiter oder das Hinterlassen von rutschigen Farbresten, können teure Folgen haben. Auch bei der Verwendung von Farben und Lacken gibt es Risiken – etwa wenn Dämpfe Allergien oder Schäden an empfindlichen Oberflächen verursachen. Besonders in Kundenräumen oder gewerblichen Objekten kann ein Schaden schnell hohe Kosten nach sich ziehen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Belastungen und sichert Ihr Unternehmen ab. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. So vermeiden Sie hohe Ausgaben für Anwalts- oder Reparaturkosten. Gerade für kleine Betriebe kann ein einziger Schaden existenzbedrohend sein. Mit einer maßgeschneiderten Versicherungslösung sind Sie für den Ernstfall bestens vorbereitet. Lassen Sie sich jetzt beraten und sorgen Sie für Sicherheit in Ihrem Malerbetrieb!

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Wir beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich zu Ihrem Anliegen.

Das bietet die Betriebshaftpflicht für Maler

Schutz vor hohen Schadensersatzforderungen

Ein Missgeschick ist schnell passiert, und ein kleiner Schaden kann hohe Kosten verursachen. Wenn beim Streichen Farbe auf teure Möbel tropft oder empfindliche Oberflächen beschädigt werden, kann der Kunde eine teure Reparatur oder einen Ersatz verlangen. Ohne Versicherung müssen Sie diese Kosten aus eigener Tasche zahlen, was schnell zu finanziellen Engpässen führen kann. Die Betriebshaftpflicht übernimmt solche Schäden und sorgt dafür, dass Ihr Malerbetrieb abgesichert bleibt. So sind Sie vor hohen Schadensersatzforderungen geschützt und können sich auf Ihre Arbeit konzentrieren.

Absicherung bei Personenschäden

Als Maler arbeiten Sie häufig mit Leitern, Gerüsten und anderen Geräten, die ein Risiko für Kunden oder Passanten darstellen können. Falls jemand auf einer ungesicherten Baustelle stürzt oder sich an herumliegenden Werkzeugen verletzt, können hohe Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen entstehen. Besonders bei schweren Verletzungen kann dies Ihren Betrieb finanziell stark belasten. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten und schützt Sie vor existenzbedrohenden Forderungen. So sind Sie in jeder Situation abgesichert und können ruhig arbeiten.

Deckung von Sachschäden

Beim Arbeiten in fremden Räumen kann es passieren, dass ein Möbelstück beschädigt oder ein Bodenbelag durch Farbspritzer dauerhaft verunreinigt wird. Besonders in hochwertigen Immobilien kann ein Schaden schnell mehrere tausend Euro kosten. Ohne Versicherung müssten Sie solche Schäden selbst bezahlen, was eine große finanzielle Belastung darstellen kann. Eine Betriebshaftpflicht sorgt dafür, dass solche Risiken abgedeckt sind und keine unerwarteten Kosten entstehen. So können Sie ohne Sorgen in den Räumen Ihrer Kunden arbeiten.

Rechtsschutzfunktion bei unberechtigten Forderungen

Nicht jede Schadensersatzforderung ist gerechtfertigt, und manchmal versuchen Kunden, Sie für Schäden haftbar zu machen, die Sie gar nicht verursacht haben. Eine Betriebshaftpflicht prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, übernimmt die Versicherung auch die Anwalts- und Gerichtskosten. So bleibt Ihr Malerbetrieb vor finanziellen und rechtlichen Problemen geschützt und Sie können sich voll auf Ihre Arbeit konzentrieren.

Existenzsicherung für kleine Betriebe und Selbstständige

Ein einziger Schadenfall kann für einen kleinen Malerbetrieb oder Sie als selbstständigen Maler existenzbedrohend sein. Hohe Schadensersatzforderungen könnten dazu führen, dass laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie vor solchen finanziellen Risiken geschützt. So können Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren, ohne Angst vor unerwarteten Kosten und existenziellen Bedrohungen zu haben.

Voraussetzung bei Großaufträgen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist entscheidend, um große Aufträge zu gewinnen. Viele potenzielle Kunden, insbesondere größere Bauunternehmen oder Immobilienentwickler, verlangen vor Vertragsabschluss den Nachweis einer solchen Versicherung. Dies sorgt für Sicherheit, dass im Falle von Schäden während der Arbeit, wie z. B. an teuren Oberflächen oder Möbeln, keine finanziellen Risiken für den Auftraggeber entstehen.

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10 Beispiele für Schäden, die eine Betriebshaftpflicht für Maler abdeckt

Farbe auf wertvollem Teppich

Ein Maler streicht eine Wohnzimmerwand, als ihm ein Farbeimer umfällt und der Inhalt auf einen teuren Perserteppich läuft. Trotz sofortiger Reinigung bleibt eine hartnäckige Verfärbung zurück. Der Kunde verlangt Ersatz für den Teppich, der mehrere tausend Euro wert ist. Ohne Versicherung müsste der Maler den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für den Ersatz des Teppichs.

Beschädigte Fensterscheibe beim Abkleben

Beim Abkleben eines Fensters übt ein Mitarbeiter zu viel Druck aus und verursacht einen Riss in der Scheibe. Der Kunde bemerkt den Schaden erst später und fordert eine neue Verglasung. Da es sich um eine Spezialanfertigung handelt, sind die Reparaturkosten hoch. Der Malerbetrieb meldet den Schaden der Versicherung. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für den Austausch der Fensterscheibe.

Betriebshaftpflicht für Maler deckt Fensterschäden ab

Verletzung eines Kunden durch umgestürzte Leiter

Während der Arbeiten lehnt eine Leiter ungesichert an der Wand und kippt plötzlich um. Ein Kunde, der sich in der Nähe aufhält, wird von der Leiter getroffen und verletzt sich am Arm. Er muss ärztlich behandelt werden und fällt für mehrere Wochen in seinem Beruf aus. Der Kunde verlangt Schmerzensgeld und die Erstattung seines Verdienstausfalls. Die Versicherung übernimmt diese Kosten und schützt den Malerbetrieb vor finanziellen Folgen.

Betriebshaftpflicht für Maler deckt Schäden durch umfallende Leiter ab

Lackschaden an einem geparkten Auto

Beim Lackieren einer Fassade sprüht der Wind feine Farbpartikel auf ein in der Nähe geparktes Auto. Der Fahrzeughalter bemerkt den Schaden und fordert eine professionelle Reinigung sowie eine Neulackierung. Da sich die Farbe nicht vollständig entfernen lässt, ist eine aufwendige Nachbesserung nötig. Der Malerbetrieb meldet den Schaden seiner Versicherung. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für die Reparatur des Autos.

Betriebshaftpflicht für Maler deckt Schäden am Lack ab

Wasserschaden durch fehlerhafte Tapezierarbeiten

Ein Maler bringt in einer Wohnung eine neue Tapete an und verwendet dabei einen ungeeigneten Kleister, der nach einiger Zeit Feuchtigkeit durchlässt. Die Wand beginnt zu schimmeln, und der Schaden breitet sich auf benachbarte Räume aus. Der Mieter muss ausziehen, bis der Schaden behoben ist, und verlangt eine Übernahme der Sanierungskosten. Zusätzlich fordert der Vermieter eine Mietausfallentschädigung. Die Betriebshaftpflicht deckt sowohl die Sanierung als auch die Mietausfälle ab.

Betriebshaftpflicht für Maler deckt Schäden durch Schimmel an den Wänden ab

Unberechtigte Schadensforderung eines Kunden

Ein Kunde behauptet, der Maler habe während der Arbeiten eine wertvolle Vase umgestoßen und zerstört. Der Maler ist sich sicher, dass die Vase bereits vorher beschädigt war. Da der Kunde auf seiner Forderung besteht, droht eine rechtliche Auseinandersetzung. Die Betriebshaftpflicht prüft den Fall und wehrt die unberechtigte Forderung ab. Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, übernimmt die Versicherung auch die Anwalts- und Gerichtskosten.

Betriebshaftpflicht für Maler deckt Schäden am Eigentum des Kunden ab

Umweltschaden durch unsachgemäße Entsorgung

Ein Maler entsorgt Farbreste und Lösungsmittel unsachgemäß auf einer Baustelle. Durch einen plötzlichen Regenguss gelangen Chemikalien in die Kanalisation und verursachen eine Umweltverschmutzung. Die Stadtverwaltung fordert eine kostspielige Reinigung des betroffenen Bereichs. Ohne Versicherung müsste der Malerbetrieb diese Kosten selbst tragen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Schadenssumme und schützt den Betrieb vor finanziellen Problemen.

Betriebshaftpflicht für Maler deckt Umweltschäden ab

Lackschaden an einer teuren Holztür

Beim Streichen einer Holztür wird versehentlich der falsche Lack verwendet, der unschöne Verfärbungen hinterlässt. Der Kunde fordert eine fachgerechte Entfernung des Lacks und eine neue Lackierung durch einen Spezialisten. Da es sich um eine maßgefertigte Tür handelt, sind die Kosten besonders hoch. Der Malerbetrieb meldet den Schaden seiner Versicherung. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für die professionelle Instandsetzung der Tür.

Betriebshaftpflicht für Maler deckt Sachschaden an Holztür ab

Mitarbeiter beschädigt teure Bodenfliesen

Ein Mitarbeiter lässt beim Streichen eines Treppenhauses einen schweren Farbeimer fallen, der eine teure Bodenfliese beschädigt. Da die Fliese nicht mehr im Handel erhältlich ist, muss der gesamte Bodenbelag erneuert werden. Der Hauseigentümer verlangt eine vollständige Erneuerung der Bodenfläche auf Kosten des Malerbetriebs. Ohne Versicherung wäre dies ein erheblicher finanzieller Verlust. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für den Austausch des Bodenbelags.

Betriebshaftpflicht für Maler deckt Schäden am Boden ab

Gerüst beschädigt eine Hausfassade

Beim Aufbau eines Gerüsts wird versehentlich ein Teil der Fassade des Nachbarhauses beschädigt. Der Putz bröckelt ab, und es entstehen sichtbare Risse, die eine teure Sanierung erfordern. Der Hausbesitzer stellt eine hohe Schadensersatzforderung, da die Reparatur umfangreich ist. Der Malerbetrieb meldet den Vorfall seiner Versicherung. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten für die Sanierung der beschädigten Fassade.

Betriebshaftpflicht für Maler deckt Sachschäden ab

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Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für Malerbetriebe

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung im Malergewerbe hängen maßgeblich vom jährlichen Umsatz ab. Das bedeutet, je höher Ihr Jahresumsatz ist, desto höher fallen auch die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung aus.

Durch Anpassung der Selbstbeteiligung oder den Abschluss zusätzlicher, sinnvoller Versicherungen, wie z. B. einer Inhaltsversicherung, können Sie von weiteren Kostensenkungen profitieren. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse als Malerbetrieb abgestimmt ist.

Jahresumsatz des Betriebes (als Berechnungsgrundlage) 100.000 €
Selbstbeteiligung 1.000 €
Errechneter Jahresbeitrag zur Versicherung Ab 213,63 €

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Das macht eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für Maler aus

Die Versicherung sollte ausreichend hohe Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten. Mindestens 3 bis 5 Millionen Euro pro Schadensfall sind empfehlenswert, um teure Schäden abzusichern.

Eine gute Police sollte Schäden durch Farbspritzer, Lackierungen, fehlerhafte Anstriche oder den unsachgemäßen Einsatz von Chemikalien und Lösungsmitteln mitversichern. Auch Schäden an Glasflächen oder Böden sollten inbegriffen sein.

Da Maler oft mit Farben, Lacken und anderen Chemikalien arbeiten, sollte die Versicherung Umweltschäden abdecken. Dazu gehört zum Beispiel die unsachgemäße Entsorgung von Farbresten oder das Auslaufen von gefährlichen Stoffen.

Wenn Mitarbeiter Schäden an Kundenbesitz verursachen, haftet oft der Betrieb. Eine gute Versicherung sollte deshalb Schäden durch angestellte oder freie Mitarbeiter mitabdecken.

Eine Betriebshaftpflicht sollte nicht nur berechtigte Forderungen übernehmen, sondern auch unberechtigte Ansprüche abwehren. Dies kann Anwalts- und Gerichtskosten umfassen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.

Maler arbeiten häufig in angemieteten Räumen oder auf Baustellen. Die Versicherung sollte daher Schäden an gemieteten Gebäuden oder Einrichtungen abdecken, die während der Arbeiten entstehen.

Falls ein Schaden durch eine Nachlässigkeit des Malers oder seiner Mitarbeiter verursacht wird, sollte die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Andernfalls könnte der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen entfallen.

Jeder Malerbetrieb ist unterschiedlich – daher sollte die Versicherung individuell anpassbar sein. Zusatzbausteine wie Versicherungsschutz für Subunternehmer oder spezielle Maschinen können wichtig sein.

Betriebshaftpflichtversicherung für Maler

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Diese Versicherungen lohnen sich noch für Maler

Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Maler, die körperlich arbeiten, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Rückenschmerzen, Atemwegserkrankungen oder Unfälle auf der Baustelle können dazu führen, dass der Maler seine Arbeit nicht mehr ausführen kann. Diese Versicherung sichert das Einkommen ab, indem sie im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente zahlt.

Ohne diese Absicherung könnte der Maler im Falle einer langfristigen Erkrankung schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Besonders für Selbstständige und kleine Betriebe ist diese Versicherung entscheidend, da es keine staatliche Absicherung für den Verlust der Erwerbsfähigkeit gibt.

Unfallversicherung

Unfälle können auch im Handwerk jederzeit passieren, sei es beim Arbeiten mit schweren Maschinen, Leitern oder in unsicheren Baustellenbereichen. Die private Unfallversicherung deckt Unfälle sowohl während der Arbeit als auch in der Freizeit ab. Sie zahlt eine einmalige Invaliditätsentschädigung, wenn der Maler durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird.

Zusätzlich können auch Behandlungskosten und Rehabilitationsmaßnahmen übernommen werden. Da Handwerker wie Maler einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind, sorgt diese Versicherung für finanzielle Sicherheit bei Unfällen.

Betriebsausfallversicherung

Ein unvorhergesehener Vorfall wie ein Brand oder ein schwerer Unfall, der den Betrieb vorübergehend lahmlegt, kann schnell hohe finanzielle Verluste verursachen. Die Betriebsausfallversicherung sichert den Maler gegen solche Ereignisse ab, indem sie laufende Kosten wie Miete, Gehälter oder Kredite weiterzahlt, während der Betrieb stillsteht.

Diese Versicherung sorgt dafür, dass der Malerbetrieb auch bei unvorhergesehenen Ausfällen nicht in finanzielle Not gerät. Besonders für Selbstständige und kleine Unternehmen ist der Ausfall von Einnahmen eine existenzielle Bedrohung. Durch die Betriebsausfallversicherung kann der Betrieb auch in schwierigen Zeiten weitergeführt werden.

Werkzeug- und Maschinenversicherung

Maler verwenden häufig teure Geräte und Werkzeuge wie Sprühgeräte, Schleifmaschinen oder Leitern. Diese sind anfällig für Beschädigungen oder Diebstahl, besonders wenn sie oft auf Baustellen transportiert werden. Eine Werkzeug- und Maschinenversicherung deckt Schäden an den Arbeitsgeräten sowie den Verlust durch Diebstahl ab.

Sollte ein Gerät kaputtgehen oder gestohlen werden, übernimmt die Versicherung die Reparatur oder den Ersatz. Diese Absicherung ist besonders wichtig, um den Betrieb ohne größere finanzielle Belastungen fortführen zu können.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung schützt die Betriebseinrichtung sowie Materialien und Vorräte vor Schäden durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus. In einem Malerbetrieb können große Bestände an Farben, Lacken und anderen Materialien gelagert werden, die bei einem Brand oder Wasserschaden verloren gehen könnten.

Diese Versicherung übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung von beschädigten oder zerstörten Betriebseinrichtungen und Materialbeständen. Sie schützt auch Computer, Büroausstattung und andere wichtige Geräte, die für die tägliche Arbeit benötigt werden. Ohne diese Versicherung könnte der Malerbetrieb nach einem Schaden schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten, da die Wiederbeschaffung von Betriebseinrichtungen und Materialien oft hohe Kosten verursacht.

Kfz-Versicherung für Firmenfahrzeuge

Da Malerbetriebe häufig mit Fahrzeugen unterwegs sind, um Werkzeuge, Materialien oder Geräte zu Baustellen zu transportieren, ist eine gewerbliche Kfz-Versicherung unerlässlich. Diese Versicherung deckt Schäden am Firmenfahrzeug sowie Schäden, die bei einem Unfall mit dem Fahrzeug entstehen.

Eine Werkverkehrsversicherung kann zusätzlich auch das Transportgut im Fahrzeug absichern, was besonders für Maler wichtig ist, da sie teure Materialien und Ausrüstungen transportieren. Ohne eine solche Versicherung müssten die Kosten für Reparaturen oder Schadensersatz im Falle eines Unfalls aus eigener Tasche gezahlt werden. Die Kfz-Versicherung sorgt somit dafür, dass der Betrieb auch bei einem Unfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

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FAQ zur Betriebshaftpflicht für Malerbetriebe

Warum brauche ich als Maler eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Als Maler bist du ständig in Kontakt mit den Eigentum deiner Kunden und arbeitest in deren Häusern oder auf Baustellen. Es kann jederzeit zu Schäden kommen, wie etwa durch Farbspritzer auf wertvollen Möbeln oder eine beschädigte Fensterscheibe. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung musst du für diese Schäden aus eigener Tasche bezahlen, was für kleine Unternehmen existenzbedrohend sein kann. Eine solche Versicherung bietet daher einen wichtigen finanziellen Schutz.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Maler?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt einen Malerbetrieb vor den finanziellen Folgen von Schäden, die während der Arbeit entstehen. Diese Versicherung übernimmt Schadensersatzforderungen, die von Kunden oder Dritten aufgrund von Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden gestellt werden. Sie deckt auch Schäden ab, die durch Fehler des Malers oder seiner Mitarbeiter entstehen.

Deckt die Betriebshaftpflicht auch Schäden an eigenen Geräten oder Werkzeugen?

Nein, die Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine Schäden an den eigenen Geräten oder Werkzeugen des Malers ab. Dafür gibt es spezielle Werkzeug- und Maschinenversicherungen, die diese Risiken abdecken. Die Betriebshaftpflicht konzentriert sich auf Schäden, die Dritten oder dem Eigentum von Kunden entstehen.

Bin ich als selbstständiger Maler auch ohne Angestellte versichert?

Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung gilt auch für selbstständige Maler, die keine Angestellten haben. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die du während der Ausübung deiner Arbeit verursachst. Falls du später Mitarbeiter einstellst, ist es wichtig, die Versicherung entsprechend anzupassen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme meiner Betriebshaftpflichtversicherung sein?

Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro pro Schadensfall betragen, je nach Umfang und Art deiner Arbeit kann aber auch eine höhere Deckung sinnvoll sein. Für größere Projekte oder Arbeiten an besonders wertvollen Objekten kann es ratsam sein, eine noch höhere Deckungssumme zu wählen. Die richtige Deckung hängt von der Größe des Betriebs und den Risiken ab, denen du ausgesetzt bist.

Was passiert, wenn ich einen Schaden verursache, der durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist?

Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung deckt auch Schäden ab, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, solange dies im Versicherungsvertrag nicht explizit ausgeschlossen ist. In vielen Fällen übernehmen Versicherungen auch dann die Schadensregulierung, wenn ein Fehler aufgrund von Nachlässigkeit passiert. Einige Versicherer schließen jedoch bestimmte Arten von grober Fahrlässigkeit aus – es ist daher wichtig, die Bedingungen der Versicherung zu prüfen.

Zahlt die Betriebshaftpflicht auch bei Schäden, die während der Arbeit im Ausland entstehen?

Die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen bieten auch Schutz im europäischen Ausland. Wenn du jedoch regelmäßig außerhalb der EU arbeitest, solltest du prüfen, ob deine Versicherung international gilt und gegebenenfalls eine Zusatzdeckung abschließen. Versicherungen unterscheiden sich in ihrer internationalen Abdeckung, daher ist es wichtig, diese im Vorfeld zu klären.

Muss ich jedes Jahr den Vertrag meiner Betriebshaftpflichtversicherung überprüfen lassen?

Es ist ratsam, den Vertrag regelmäßig zu überprüfen, besonders wenn sich dein Geschäft verändert. Wenn du zum Beispiel neue Mitarbeiter einstellst, neue Tätigkeitsfelder aufnimmst oder größere Projekte übernimmst, kann es sinnvoll sein, die Versicherung anzupassen. Manche Versicherungen bieten auch eine jährliche Überprüfung an, um sicherzustellen, dass du optimal abgesichert bist.

Was passiert, wenn ein Kunde einen Schaden verursacht und mir die Schuld zuschreibt?

Wenn ein Kunde einen Schaden verursacht und dir fälschlicherweise die Schuld zuschreibt, kann deine Betriebshaftpflichtversicherung dabei helfen, den Fall zu klären. In diesem Fall prüft die Versicherung, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Wenn der Schaden unberechtigt ist, wird die Versicherung versuchen, die Forderung abzuwehren und auch die damit verbundenen Rechtskosten übernehmen.

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Thomas Binner
Spezialist für Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen

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