Ja, wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Betriebshaftpflicht für Dachdecker Einschränkungen. Einige typische Ausschlüsse sind Schäden an eigenen Betriebseinrichtungen (wie Maschinen oder Fahrzeugen), Umweltschäden, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz und Schäden, die durch nicht versicherte Tätigkeiten oder unzulässige Baustellenpraktiken entstehen. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die Versicherung die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens abdeckt.